Betreff
Einvernehmensherstellung LEQ-Vereinbarung Salzlandkreis / Lebenshilfe Bördeland gGmbH für die Kita "Rappelkiste" Rathmannsdorf sowie Genehmigung von Investitionen für das Jahr 2015
Vorlage
0185/2015
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

Mit Schreiben vom 13.07.2015 übergab der Salzlandkreis der Stadt Staßfurt die abzuschließende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung (LEQ-Vereinbarung) zwischen dem Salzlandkreis und der Lebenshilfe Bördeland gGmbH für die Kita "Rappelkiste" mit der Bitte um Herstellung des Einvernehmens. Gleichzeitig mit der Einvernehmensherstellung begehrt die Lebenshilfe Bördeland gGmbH die Zustimmung zu im Jahr 2015 umzusetzenden Investitionen in Höhe von insgesamt: 4.200,00 €.

 

  • Lösung

 

Mit der Einführung des neuen Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (KiFöG) zum 01.08.2013 ist die Aufgabe der Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung gem. § 3 (4) KiFöG in Verbindung mit § 10 (1) S.1 KiFöG auf den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übergegangen. Für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Staßfurt ist dies der Salzlandkreis.

 

Gem. § 11a (1) KiFöG schließt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern von Tageseinrichtungen für seinen Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen nach §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch im Einvernehmen mit den Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften ab.

 

Über das Einvernehmen zur LEQ-Vereinbarung zwischen dem Salzlandkreis und der Lebenshilfe Bördeland gGmbH und die Genehmigung der Investitionen ist der Beschluss des Stadtrates erforderlich.

 

  • Alternativen

 

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Für die Kita "Rappelkiste" betragen diese Kosten für das Jahr 2015 70.580,00 €.

 

 


Anlagenverzeichnis:

- Kostenberechnung und Vereinbarung

- Bewilligung Investitionen

- Berechnung Kosten der Stadt Staßfurt für Kindertageseinrichtungen in

  freier Trägerschaft

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Herstellung des Einvernehmens gem. § 11a des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (KiFöG) zur Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung zwischen dem Salzlandkreis und der Lebenshilfe Bördeland gGmbH über den Betrieb der Tageseinrichtung nach den §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch für die Kita "Rappelkiste" in Staßfurt, OT Rathmannsdorf  und genehmigt Investitionen in Höhe von insgesamt 4.200,00 € für das Jahr 2015.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

70.580,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

40.1

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt