Betreff
Zuschuss in Höhe von 2.000 € für die ZLG Atzendorf e.V. zur Reparatur der Pumpenanlage auf dem Sportplatz Atzendorf
Vorlage
0186/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

  • Ziel der Vorlage

 

Mit Schreiben vom 07.10.2014 zeigte die ZLG Atzendorf e. V. an, dass an der Tiefbrunnenpumpe auf dem Sportplatz in Atzendorf ein Totalschaden entstanden sei und der Verein die Ersatzbeschaffung einer neuen Pumpe nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Der Verein beantragte daraufhin bei der Stadt Staßfurt für das Jahr 2015 einen Zuschuss im Rahmen der Investitionsförderung in Höhe von 2000,00 €. Auf Grund der Haushaltssituation und der seit April bestehenden Haushaltssperre konnte der Antrag bisher nicht berücksichtigt werden.

 

  • Lösung

 

Die Stadt Staßfurt erhält jährlich aus einem Zuwendungsvertrag zwischen der Gemeinde Förderstedt und der Firma Sodawerk Staßfurt GmbH & Co. KG einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro. Gemäß Anlage 1 zum Vertrag kann dieser Betrag für die Instandhaltung der Sportanlagen im Gebiet der ehemaligen Gemeinde Förderstedt verwendet werden. Aus dem Zuwendungsbetrag für das Jahr 2015 in Höhe von 3.000 € kann an die ZLG Atzendorf ein Zuschuss zur Ersatzbeschaffung einer Brunnenpumpe in Höhe von 2.000 € gezahlt werden.

 

  • Alternativen

 

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Der Zuschussbetrag von 2.000 € kann aus dem Ertrag aus dem Zuwendungsvertrag in Höhe von 3.000 € finanziert werden.

 


Anlagenverzeichnis:

- Zuwendungsvertrag

- Schreiben ZLG Atzendorf vom 07.10.2014

- Zuschussantrag vom 09.10.2014          

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt  einen Zuschuss in Höhe von 2.000 € für die ZLG Atzendorf e.V. zur Reparatur der Pumpenanlage auf dem Sportplatz Atzendorf, finanziert aus Erträgen aus dem Zuwendungsvertrag zwischen der Gemeinde Förderstedt und der Firma Sodawerk Staßfurt GmbH & Co. KG für das Jahr 2015.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

2.000,00 €

X

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

2.000,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

       0,00 €

 

davon    - sächlicher Aufwand

2.000,00 €

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

X

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

40

 

X

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt