Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Mit Schreiben vom 07.10.2014 zeigte die ZLG
Atzendorf e. V. an, dass an der Tiefbrunnenpumpe auf dem Sportplatz in
Atzendorf ein Totalschaden entstanden sei und der Verein die Ersatzbeschaffung
einer neuen Pumpe nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Der Verein
beantragte daraufhin bei der Stadt Staßfurt für das Jahr 2015 einen Zuschuss im
Rahmen der Investitionsförderung in Höhe von 2000,00 €. Auf Grund der
Haushaltssituation und der seit April bestehenden Haushaltssperre konnte der
Antrag bisher nicht berücksichtigt werden.
- Lösung
Die Stadt Staßfurt erhält jährlich aus einem
Zuwendungsvertrag zwischen der Gemeinde Förderstedt und der Firma Sodawerk
Staßfurt GmbH & Co. KG einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro. Gemäß Anlage 1
zum Vertrag kann dieser Betrag für die Instandhaltung der Sportanlagen im
Gebiet der ehemaligen Gemeinde Förderstedt verwendet werden. Aus dem
Zuwendungsbetrag für das Jahr 2015 in Höhe von 3.000 € kann an die ZLG
Atzendorf ein Zuschuss zur Ersatzbeschaffung einer Brunnenpumpe in Höhe von
2.000 € gezahlt werden.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Der Zuschussbetrag von 2.000 € kann aus dem
Ertrag aus dem Zuwendungsvertrag in Höhe von 3.000 € finanziert werden.
Anlagenverzeichnis:
- Zuwendungsvertrag
- Schreiben ZLG Atzendorf vom
07.10.2014
- Zuschussantrag vom
09.10.2014
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt einen Zuschuss
in Höhe von 2.000 € für die ZLG Atzendorf e.V. zur Reparatur der Pumpenanlage
auf dem Sportplatz Atzendorf, finanziert aus Erträgen aus dem Zuwendungsvertrag
zwischen der Gemeinde Förderstedt und der Firma Sodawerk Staßfurt GmbH &
Co. KG für das Jahr 2015.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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X |
Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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2.000,00 € |
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X |
Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
2.000,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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0,00 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
2.000,00 € |
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- Personalaufwand |
€ |
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X |
Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
40 |
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X |
einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
€ |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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