Betreff
Satzung der Stadt Staßfurt zur Umlage der Verbandsbeiträge der UHV „Untere Bode“, „Elbaue“ und „Selke/Obere Bode“
Vorlage
0187/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Die Stadt Staßfurt ist aufgrund § 54 Abs. 3 WG LSA für die in ihrem Gemeindegebiet gelegenen Flächen gesetzliches Mitglied in den Unterhaltungsverbänden „Untere Bode“, „Elbaue“ und „Selke/Obere Bode“. Die Verbände sind für die Unterhaltung der in ihrem Verbandsgebiet gelegenen Gewässer II. Ordnung zuständig. Die Mitgliedsgemeinden haben auf Grundlage der jeweiligen Verbandssatzungen Beiträge an die Unterhaltungsverbände zu zahlen.

Auf Grundlage der zu beschließenden Satzung zur Umlage sollen:

1.      der Verbandsbeitrag auf die Eigentümer, Erbbauberechtige oder Nutzer umgelegt werden ( § 56 WG LSA ),

2.      die Kosten, welche die Unterhaltungsverbände dem Land für die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung zu erstatten haben, auf die Eigentümer, Erbbauberechtige oder Nutzer umgelegt werden ( § 56 i.V.m. § 56a WG LSA)        und

3.      dem Unterhaltungsverband durch Einzelmaßnahmen entstandene Mehrkosten direkt auf die den Mehraufwand verursachenden Eigentümer, Erbbauberechtige oder Nutzer umgelegt werden. ( § 64 WG LSA )

        

  • Lösung

Der Stadtrat beschließt die Umlagesatzung.

 

  • Alternativen

Keine

1.      Eine Finanzierung der Gewässerunterhaltung über Steuereinnahmen ist nicht durchführbar, da keine einheitlichen Steuerhebesätze für alle Ortsteile existieren und die drei UHV unterschiedliche Beitragssätze haben.

2.      Ohne Umlagesatzung können Mehrkosten nicht auf die Verursacher umgelegt werden. Die Kosten hätte die Allgemeinheit zu tragen. 

 

  • finanzielle Auswirkungen

Refinanzierung der Unterhaltungskosten.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-         Satzungsentwurf

-         Übersichtskarte Verbandsgebiete

-         § 56 WG LSA

-         § 64 WG LSA

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 56 Wassergesetz LSA die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“, „Elbaue“ und „Selke/Obere Bode“ für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern II. Ordnung sowie zur Umlage der Kostenerstattungen, welche die Unterhaltungsverbände dem Land für die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung zu erstatten haben.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

 75.000 €

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

       

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

+

 75.000 €      

 

davon    - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

5.5.2.1.4321

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt