Sachverhalt:
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Ziel
Die Stadt Staßfurt hat nachfolgende Spenden angeboten
bekommen:
1. Spende von Salzlandsparkasse in Höhe von 1.500,00 € mit dem Zweck der Verwendung für Anschaffung von Technik für die Durchführung von Veranstaltungen für die Grundschule "Ludwig Uhland".
2. Spende von Stadtwerke Staßfurt GmbH in Höhe von 1.650,00 € mit dem Zweck der Ausgestaltung der 20. Kinder- und Jugendtage der Stadt Staßfurt.
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Lösung
Gemäß § 4 (1) Nr. 1 KVG LSA in
Verbindung mit Anlage 1 der Hauptsatzung der Stadt Staßfurt entscheidet der
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben über die Annahme und
Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne
Aufgaben der Stadt mit einem Wertumfang von mehr als 1.000 € bis 50.000 €.
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Alternative
Ablehnung der Spende
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finanzielle
Auswirkung
keine
Anlagenverzeichnis:
- keine
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben der Stadt Staßfurt beschließt die Annahme nachfolgender Spenden:
1. Spende von der Salzlandsparkasse in Höhe von 1.500,00 € mit dem Zweck der Verwendung für Anschaffung von Technik für die Durchführung von Veranstaltungen für die Grundschule "Ludwig Uhland".
2. Spende von der Stadtwerke Staßfurt GmbH in Höhe von 1.650,00 € mit dem Zweck der Ausgestaltung der 20. Kinder- und Jugendtage der Stadt Staßfurt.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
- keine