Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Mit Schreiben vom 13.07.2015 übergab der Salzlandkreis der Stadt
Staßfurt die abzuschließende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung
(LEQ-Vereinbarung) zwischen dem Salzlandkreis und der Katholischen Pfarrei St.
Marien für die Kita "Kinderhaus St. Martin" mit der Bitte um
Herstellung des Einvernehmens
- Lösung
Mit der Einführung des neuen Gesetzes zur Förderung und Betreuung von
Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (KiFöG) zum 01.08.2013 ist die
Aufgabe der Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Platz in einer
Kindertageseinrichtung gem. § 3 (4) KiFöG in Verbindung mit § 10 (1) S.1 KiFöG
auf den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übergegangen. Für die
Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Staßfurt ist dies der
Salzlandkreis.
Gem. § 11a (1) KiFöG schließt der örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe mit den Trägern von Tageseinrichtungen für seinen
Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen
nach §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch im Einvernehmen mit den
Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften ab.
Über das Einvernehmen zur LEQ-Vereinbarung zwischen dem Salzlandkreis
und der Katholischen Pfarrei St. Marien sollte der Stadtrat beschließen.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Die Stadt Staßfurt hat gem. § 12b KiFöG die Kosten der Einrichtung unter
Anrechnung der Landes- bzw. Landkreiszuweisungen sowie der durch die Eltern zu
entrichtenden Kostenbeiträge zu tragen. Für die Kita "Kinderhaus St.
Martin" betragen diese Kosten für das Jahr 2015 295.890,00 €.
Anlagenverzeichnis:
- Kostenberechnung und
Vereinbarung
- Berechnung Kosten der Stadt
Staßfurt für Kindertageseinrichtungen in
freier Trägerschaft
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt die Herstellung des Einvernehmens gem. § 11a des
Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in
Tagespflege (KiFöG) zur Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung zwischen
dem Salzlandkreis und der Katholischen Pfarrei St. Marien Staßfurt über den
Betrieb der Tageseinrichtung nach den §§ 78b bis 78e des Achten Buches
Sozialgesetzbuch für die Kita "Kinderhaus St. Martin" in Staßfurt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
295.890,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
40.1 |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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