Sachverhalt:
In Auswertung der Submission für den Umbau des Pumpwerk „Laake“, ist
ersichtlich, dass sich die Gesamtkosten um ca.
60.000 € erhöhen würden. Dies
entspricht gegenüber der Kostenkalkulation Mehrkosten von 69 %. Die Baumaßnahme setzt sich aus den
Schwerpunkten Neubau Zulaufbauwerk am Wasser, der sich daran anschließenden
Pumpstation, der Anbindung der
Druckleitung an den Kanal in der Laakestrasse sowie der technischen Nachrüstung
Wechselschaltung PW Salzteich – PW Laake zusammen. Dabei muss für die
Teilmaßnahmen Zulaufbauwerk und Pumpstation die Baugrube durch wasserdichten
Spundwandbau trockengehalten werden. Bei der Kostenkalkulation sind Erfahrungen
im Rahmen des Neubaus PW Salzteich (Ende 2011) sowie jährliche
Preissteigerungen berücksichtigt worden. Gemäß Ausschreibungsergebnis
vorliegende Erhöhungen beziehen sich nicht auf einzelne, sondern gleichermaßen
auf alle Teilleistungen. Das beauftragte Ingenieurbüro sieht die erhebliche
Abweichung zum einen in der sehr komplexen und aus mehreren
spe-ziellen Tiefbaugewerken zusammengesetzten Bauleistung (gewisses Risiko, in
der Summe eine extreme Erhöhung darzustellen) und zum anderen
in der Baukonjunkturlage der Spezialtiefbaubetriebe begründet.
- Ziel der Vorlage
Die Baumaßnahme soll Ende des Jahres 2015 noch einmal ausgeschrieben
werden, da gemäß allgemeinen Erfahrungen in den Wintermonaten bessere
Ausschreibungsergebnisse zu erzielen sind. Dazu ist die Sicherstellung der
finanziellen Mittel erforderlich.
Die Maßnahme ist sachlich unabweisbar, weil:
-
Zulaufleitung, Pumpenschacht sind stark verschlissen,
teilweise verschlammt und zugesetzt - Gefahr des völligen Ausfalles der Anlage
mit der Folge von Grundwasseranstieg und Vernässungen
-
Fehlender Absperrschieber in Zulaufleitung – deshalb
Wartung, Säuberung oder Reparatur am Wasser führenden Schacht, insbesondere
Pumpenfuß möglich
-
Unterdimensionierter Schacht – beengte Platzverhältnisse
machen das „Ziehen“ der Pumpe nur unter erschwerten Bedingungen möglich
(unzureichender Arbeitsschutz)
-
PW Salzteich und PW
Laake führen beide die gepumpten Wässer über den Kanal von Neustaßfurt Richtung
Bode ab. Die fehlende „Wechselschaltung“ zwischen „Salzteich“ und „Laake“ kann
bei gleichzeitigem Einleiten in den Anschlussschacht und Starkregenereignissen
im Bereich der Laakestraße zum Austritt des Wassers aus dem Schacht und damit
zur Überflutung des Weges und angrenzender Grundstücke führen.
Die Maßnahme ist zeitlich unabweisbar, weil:
-
Die gegenwärtige Situation verursacht erhöhte lfd. Kosten
durch erhöhte Anzahl regelmäßiger Kontrollen zur Überprüfung der Wasserstände
und Funktionstüchtigkeit sowie An- und Abschalten der Anlage per Hand wegen
veralteter Technik und des Fehlens der Vorrangschaltung PW Salzteich
-
Das für den Raum Löderburg vorliegende Gutachten zur
Optimierung der Wasser-haltungen sagt aus, dass die Betreibung dessen auf
höherem Wasserstandniveau als bisher betrieben werden könnte. Für das Umsetzen
dessen incl. wasserrechtlicher Erlaubnisse ist ein zuverlässiges, nicht
störanfälliges System beider Wasser-haltungen erforderlich. Weniger pumpen
führt zur Einsparung an Stromkosten.
-
Bei den Haushaltsmitteln handelt es sich um Ermächtigungen
aus Vorjahren. Ohne die rechtliche Sicherstellung der Gesamtfinanzierung durch
die Einstellung der Mehr-kosten im Haushalt 2016 kann die Bauleistung jetzt
nicht erneut ausgeschrieben werden und damit eine zeitnahe Umsetzung der Baumaßnahme
nicht erfolgen.
- Lösung
Der Stadtrat beschließt die Mehrkosten in den Haushalt 2016
einzustellen.
- Alternativen
Im Haushalt 2016 wird die Gesamtsumme von ca. 135.000,00 €
eingestellt.
- finanzielle Auswirkungen
Zur Realisierung der Maßnahme stehen bis dato noch 75.000,00 € zur Verfügung. Gemäß Ausschreibungsergebnis werden 135.000,00 € für die Gesamtmaßnahme benötigt.
Anlagenverzeichnis:
- Standortlageplan
- Kommentierung des
Ausschreibungsergebnisses
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt zur Realisierung des Bauvorhabens Umbau Pumpwerk „Laake“ im Ortsteil Löderburg Mehrkosten in Höhe von 60.000,00 € in den Haushalt 2016 einzustellen.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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0,00 € |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
60.000,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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-60.000,00 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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X |
Finanzplan |
Budget/Produkt: |
5.5.2.1.5013.7852000 |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
X |
enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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