Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm
STARK III ist die Durchführung eines Demografiechecks zum Nachweis der
erforderlichen Mindestschülerzahl von 100 zum Ende der Zweckbindungsfrist von
15 Jahren (sh. auch www.starkiii.de).
- Lösung
Auf der Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt sind die
Formulare eingestellt, die für den Demografiecheck zu verwenden sind.
Die prognostische Entwicklung der Schülerzahlen an den Grundschulen der
Stadt Staßfurt wurde wie folgt ermittelt:
Für das Schuljahr 2015/16 wurden die aktuellen Schülerzahlen zu Grunde
gelegt. Für die Schuljahre 2016/17 – 2021/22 wurde jeweils der Schuljahrgang 1
aus den aktuellen Geburtenlisten des Einwohnermeldewesens vom 02.10.2015 nach
Schulbezirk ermittelt. Hiervon wurden 7% (Berücksichtigung der freien Träger)
abgezogen.
Ab dem Schuljahr 2022/23 wurden die Zahlen aus der Langfristprognose
(hier sind die 7 % für die freien Träger bereits abgezogen) als Grundlage
angenommen. Aufgrund der wesentlich höheren, aktuellen Geburtenzahlen gegenüber
den Zahlen aus der Langfristprognose wurde die prozentuale Abweichung
ermittelt. Sie beträgt durchschnittlich plus 14 %. Diese Abweichung wurde im
Schuljahrgang 1 (SJG) dazugerechnet.
Die Grundschule Löderburg wird erstmals im Schuljahr 2023/24 keine 60
Schüler/innen (Mindestschülerzahl nach Schulentwicklungsplanungsverordnung)
haben. Ab diesem Schuljahr wird sie der Grundschule „Nord“ zugeordnet. Trotzdem
erreicht die Grundschule Nord ab dem Schuljahr 2030/31 die geforderte
Schülerzahl von 100 nicht. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die
Schülerzahl aufgrund der steigenden Anzahl von Migranten in dieser Grundschule
erhöhen wird. Noch dazu, wo die Grundschule „Nord“ als Schulstandort für
Sprachklassen/Sprachgruppen vom Salzlandkreis geplant ist und die Stadt
Staßfurt dies befürwortet.
Prognostisch betrachtet reicht die Gesamtschülerzahl für den Nachweis
der erforderlichen Mindestschülerzahl für die Beantragung von Fördermitteln aus
dem Programm STARK III für drei Grundschulen im Bereich der Stadt Staßfurt aus.
Die Grundschule „L. Uhland“ verfügt nach den jetzigen Rahmenbedingungen über
die erforderliche Mindestschülerzahl. Die Grundschule „Nord“ ist Bestandteil
des Gemeinschaftsprojektes „Bildungszentrum Nord“ mit dem Landkreis. Durch
Änderung der Schulbezirke kann auch für die Grundschule „Nord“ die Mindestgröße
für förderfähige Schulen erreicht werden.
Die Entscheidung über eine Beantragung von STARK-III-Fördermitteln für
eine weitere Grundschule sollte zumindest rechtzeitig vor dem letzten
Antragstermin (lt. Entwurf „EFRE-Richtlinie“ 31.05.2018) erfolgen.
- Alternativen
Bei unveränderten Schulbezirken würde nur die Grundschule „Ludwig
Uhland“ die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem
Programm STARK III erfüllen.
- finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen können erst mit der Antragstellung auf
Fördermittel konkretisiert werden.
Anlagenverzeichnis:
- Demografiecheck für
Grundschulen der Stadt Staßfurt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Staßfurt beschließt, dass die im Ergebnis des
Demografiechecks für die Grundschulen im Gebiet der Stadt Staßfurt im Schuljahr
2035/36 voraussichtlich vorhandenen Schüler (355) durch Veränderung der
Schulbezirke so auf die Grundschulen verteilt werden, dass die Grundschulen
„Ludwig Uhland“ und „Nord“ jeweils eine Schülerzahl von mindestens 100
aufweisen als Voraussetzung zur Beantragung der Fördermittel aus dem STARK
III-Programm.