Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm STARK III ist die Durchführung eines Demografiechecks zum Nachweis der erforderlichen Mindestschülerzahl von 100 zum Ende der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren (sh. auch www.starkiii.de).

 

  • Lösung

Auf der Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt sind die Formulare eingestellt, die für den Demografiecheck zu verwenden sind.

 

Die prognostische Entwicklung der Schülerzahlen an den Grundschulen der Stadt Staßfurt wurde wie folgt ermittelt:

 

Für das Schuljahr 2015/16 wurden die aktuellen Schülerzahlen zu Grunde gelegt. Für die Schuljahre 2016/17 – 2021/22 wurde jeweils der Schuljahrgang 1 aus den aktuellen Geburtenlisten des Einwohnermeldewesens vom 02.10.2015 nach Schulbezirk ermittelt. Hiervon wurden 7% (Berücksichtigung der freien Träger) abgezogen.

 

Ab dem Schuljahr 2022/23 wurden die Zahlen aus der Langfristprognose (hier sind die 7 % für die freien Träger bereits abgezogen) als Grundlage angenommen. Aufgrund der wesentlich höheren, aktuellen Geburtenzahlen gegenüber den Zahlen aus der Langfristprognose wurde die prozentuale Abweichung ermittelt. Sie beträgt durchschnittlich plus 14 %. Diese Abweichung wurde im Schuljahrgang 1 (SJG) dazugerechnet.

 

Die Grundschule Löderburg wird erstmals im Schuljahr 2023/24 keine 60 Schüler/innen (Mindestschülerzahl nach Schulentwicklungsplanungsverordnung) haben. Ab diesem Schuljahr wird sie der Grundschule „Nord“ zugeordnet. Trotzdem erreicht die Grundschule Nord ab dem Schuljahr 2030/31 die geforderte Schülerzahl von 100 nicht. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die Schülerzahl aufgrund der steigenden Anzahl von Migranten in dieser Grundschule erhöhen wird. Noch dazu, wo die Grundschule „Nord“ als Schulstandort für Sprachklassen/Sprachgruppen vom Salzlandkreis geplant ist und die Stadt Staßfurt dies befürwortet.

 

Prognostisch betrachtet reicht die Gesamtschülerzahl für den Nachweis der erforderlichen Mindestschülerzahl für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm STARK III für drei Grundschulen im Bereich der Stadt Staßfurt aus. Die Grundschule „L. Uhland“ verfügt nach den jetzigen Rahmenbedingungen über die erforderliche Mindestschülerzahl. Die Grundschule „Nord“ ist Bestandteil des Gemeinschaftsprojektes „Bildungszentrum Nord“ mit dem Landkreis. Durch Änderung der Schulbezirke kann auch für die Grundschule „Nord“ die Mindestgröße für förderfähige Schulen erreicht werden.

 

Die Entscheidung über eine Beantragung von STARK-III-Fördermitteln für eine weitere Grundschule sollte zumindest rechtzeitig vor dem letzten Antragstermin (lt. Entwurf „EFRE-Richtlinie“ 31.05.2018) erfolgen.

 

  • Alternativen

Bei unveränderten Schulbezirken würde nur die Grundschule „Ludwig Uhland“ die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm STARK III erfüllen.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen können erst mit der Antragstellung auf Fördermittel konkretisiert werden.

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

- Demografiecheck für Grundschulen der Stadt Staßfurt

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Staßfurt beschließt, dass die im Ergebnis des Demografiechecks für die Grundschulen im Gebiet der Stadt Staßfurt im Schuljahr 2035/36 voraussichtlich vorhandenen Schüler (355) durch Veränderung der Schulbezirke so auf die Grundschulen verteilt werden, dass die Grundschulen „Ludwig Uhland“ und „Nord“ jeweils eine Schülerzahl von mindestens 100 aufweisen als Voraussetzung zur Beantragung der Fördermittel aus dem STARK III-Programm.