Sachverhalt:
Im Jahr 2010 hat das Land Sachsen-Anhalt einen Handlungsleitfaden zur
Sportstättenentwicklungsplanung herausgegeben, auf dessen Grundlage die Stadt
Staßfurt eine Studie in Auftrag gegeben hat, deren Ergebnis 2013 vorlag. Ziel
ist, für die Bevölkerung bedarfsorientiert
Sportstätten vorzuhalten sowie zielgerichtet fördern zu können.
Als eine der Maßnahmen aus der Sportstättenentwicklungsplanung ist es
aufgrund der angespannten Haushalts- und Finanzlage der Stadt unerlässlich, die
Nutzer der städtischen Sporteinrichtungen künftig an den Betriebskosten zu
beteiligen. Dazu fasste der Stadtrat in seiner Sitzung am 07.11.2013 einen
Grundsatzbeschluss (Beschl.-Nr. 0796/2013, Anlage).
Anhand der möglichen Nutzungsstunden für Vereine und weitere Nutzer von
Sporthallen und Sportplätzen sind die tatsächlichen Betriebskosten (Realwert)
sowie die durchschnittlichen Betriebskosten (Mittelwert) auf Basis der
Haushaltsjahre 2011 - 2013 ermittelt worden (Anlage 1). In der letzten Spalte
sind die Betriebskosten dargestellt (Nutzungsstunden X Mittelwert – jeweils
bezogen auf Sporthalle oder Sportplatz), die den Vereinen zugeordnet werden
können.
In der Anlage 2 ist in der Übersicht der jeweilige
Real- und Mittelwert der Sportstätten dargestellt.
Als nächstes wurde untersucht, inwieweit die In-Rechnung-Stellung der
Betriebskosten die Sportvereine jährlich
belasten wird (Anlage 3). Die Beträge ergeben eine Bandbreite von 22.486,98 € bis 743,26 €.
Auffälligkeiten ergeben sich bei näherer Betrachtung bei den Vereinen,
die in der Merkewitzhalle bzw. der Sporthalle Förderstedt trainieren. Die hohen
Kosten resultieren aus der 2 Feld-Halle;
möglicherweise wird nur ein Feld genutzt und die Kosten würden sich dann
teilweise halbieren. Beim SV Hohenerxleben 1921 e. V. und SV Rathmannsdorf e. V. sind die
Trainingszeiten vermutlich zu hoch angesetzt und werden sich bei Kostenerhebung
relativieren (11 Vereinsmitglieder mit 630 Stunden bzw. 29 Mitglieder mit 660
Stunden pro Jahr auf dem Sportplatz).
Angedacht war, durch eine Zuschussrichtlinie die Trainings-, Übungs-,
und Spielzeiten von Kindern und Jugendlichen in den Vereinen zu bezuschussen.
Dies ist auf Grund der defizitären Haushaltslage der Stadt Staßfurt nach
Auskunft der Kommunalaufsicht jedoch rechtlich nicht möglich.
Ein möglicher Weg wäre, den Vereinen, die städtische Einrichtungen
nutzen, die Betriebskosten für die Kinder- und Jugendtrainings- und
Wettkampfzeiten zu erlassen. Diese Variante würden u. U. aufwändige Kontrollen
des Nutzungsverhaltens erfordern.
Um die anfallenden Betriebskosten für die Training- und Übungsstunden
von Kindern und Jugendlichen kostenmindernd zu berücksichtigen, wäre eine
Reduzierung der jährlich zu zahlenden Betriebskosten des jeweiligen Vereins in
Höhe von 0,5% pro Kind und Jugendlicher, „gedeckelt“ bei 50% der jährlichen
Betriebskosten vorstellbar. Die Reduzierung der Kosten für die Vereine ist in
den Spalten 7 bis 9 dargestellt. Hier ergibt sich eine Bandbreite von 17.033,89 € bis 337,40 € pro Jahr und Verein
(Anlage 4).
Anlagenverzeichnis:
-
Beteiligung von Vereinen an den Kosten städtischer
Einrichtungen, Beschl.-Nr. 0796/2013
-
Nutzer Sportstätten – Betriebskosten für Nutzungsstunden durch Vereine und
Einrichtungen anhand Nutzungen 2014 (Anlage 1)
-
Betriebskosten Realwert – Mittelwert Sportstätten
(Anlage 2)
-
Betriebskostenbeteiligung Nutzer der
Sportstätten 100% Mittelwert (Anlage 3)
-
Betriebskostenbeteiligung Staßfurter
Vereine / Nutzer Sportstätten Darstellung mit und ohne Reduzierung anhand
Anzahl der Kinder und Jugendlichen im jeweiligen Verein (Anlage 4)