Betreff
Erhebung von Betriebskosten in den städtischen Sporteinrichtungen
Vorlage
M/0009/2015
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Im Jahr 2010 hat das Land Sachsen-Anhalt einen Handlungsleitfaden zur Sportstättenentwicklungsplanung herausgegeben, auf dessen Grundlage die Stadt Staßfurt eine Studie in Auftrag gegeben hat, deren Ergebnis 2013 vorlag. Ziel ist, für die Bevölkerung bedarfsorientiert  Sportstätten vorzuhalten sowie zielgerichtet fördern zu können.

 

Als eine der Maßnahmen aus der Sportstättenentwicklungsplanung ist es aufgrund der angespannten Haushalts- und Finanzlage der Stadt unerlässlich, die Nutzer der städtischen Sporteinrichtungen künftig an den Betriebskosten zu beteiligen. Dazu fasste der Stadtrat in seiner Sitzung am 07.11.2013 einen Grundsatzbeschluss (Beschl.-Nr. 0796/2013, Anlage).

 

Anhand der möglichen Nutzungsstunden für Vereine und weitere Nutzer von Sporthallen und Sportplätzen sind die tatsächlichen Betriebskosten (Realwert) sowie die durchschnittlichen Betriebskosten (Mittelwert) auf Basis der Haushaltsjahre 2011 - 2013 ermittelt worden (Anlage 1). In der letzten Spalte sind die Betriebskosten dargestellt (Nutzungsstunden X Mittelwert – jeweils bezogen auf Sporthalle oder Sportplatz), die den Vereinen zugeordnet werden können.

 

In der Anlage 2 ist in der Übersicht der jeweilige Real- und Mittelwert der Sportstätten dargestellt.

 

Als nächstes wurde untersucht, inwieweit die In-Rechnung-Stellung der Betriebskosten die  Sportvereine jährlich belasten wird (Anlage 3). Die Beträge ergeben eine Bandbreite von  22.486,98 € bis  743,26 €.

 

Auffälligkeiten ergeben sich bei näherer Betrachtung bei den Vereinen, die in der Merkewitzhalle bzw. der Sporthalle Förderstedt trainieren. Die hohen Kosten resultieren  aus der 2 Feld-Halle; möglicherweise wird nur ein Feld genutzt und die Kosten würden sich dann teilweise halbieren. Beim SV Hohenerxleben 1921 e. V.  und SV Rathmannsdorf e. V. sind die Trainingszeiten vermutlich zu hoch angesetzt und werden sich bei Kostenerhebung relativieren (11 Vereinsmitglieder mit 630 Stunden bzw. 29 Mitglieder mit 660 Stunden pro Jahr auf dem Sportplatz).

 

Angedacht war, durch eine Zuschussrichtlinie die Trainings-, Übungs-, und Spielzeiten von Kindern und Jugendlichen in den Vereinen zu bezuschussen. Dies ist auf Grund der defizitären Haushaltslage der Stadt Staßfurt nach Auskunft der Kommunalaufsicht jedoch rechtlich nicht möglich.

 

Ein möglicher Weg wäre, den Vereinen, die städtische Einrichtungen nutzen, die Betriebskosten für die Kinder- und Jugendtrainings- und Wettkampfzeiten zu erlassen. Diese Variante würden u. U. aufwändige Kontrollen des Nutzungsverhaltens erfordern.

 

Um die anfallenden Betriebskosten für die Training- und Übungsstunden von Kindern und Jugendlichen kostenmindernd zu berücksichtigen, wäre eine Reduzierung der jährlich zu zahlenden Betriebskosten des jeweiligen Vereins in Höhe von 0,5% pro Kind und Jugendlicher, „gedeckelt“ bei 50% der jährlichen Betriebskosten vorstellbar. Die Reduzierung der Kosten für die Vereine ist in den Spalten 7 bis 9 dargestellt. Hier ergibt sich eine Bandbreite von  17.033,89 € bis 337,40 € pro Jahr und Verein (Anlage 4).

 

 


Anlagenverzeichnis:

-          Beteiligung von Vereinen an den Kosten städtischer Einrichtungen, Beschl.-Nr. 0796/2013

 

-          Nutzer Sportstätten – Betriebskosten für  Nutzungsstunden durch Vereine und Einrichtungen anhand Nutzungen 2014 (Anlage 1)

 

-          Betriebskosten Realwert – Mittelwert Sportstätten (Anlage 2)

-          Betriebskostenbeteiligung Nutzer der Sportstätten 100% Mittelwert (Anlage 3)

 

-          Betriebskostenbeteiligung Staßfurter Vereine / Nutzer Sportstätten Darstellung mit und ohne Reduzierung anhand Anzahl der Kinder und Jugendlichen im jeweiligen Verein (Anlage 4)