Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Staßfurt für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
0205/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

<Der Stadtrat der Staßfurt hat in seiner Sitzung am 04.12.2014 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Die kommunalaufsichtliche Stellungnahme mit der Genehmigung der Kreditaufnahme und des Liquiditätskredites erging am 05.02.2015. Nach Veröffentlichung trat die Haushaltssatzung am 05.03.2015 in Kraft.

 

Die Stadt Staßfurt hat die Möglichkeit, Fördermittel zum Ausbau der Charlottenstraße für die Haushaltsjahre 2015 – 2017 zu erhalten. Die Maßnahme muss im Haushaltsjahr 2015 beginnen. Dafür sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

  • Lösung

 

Zur Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Investitionen ist nach § 103 (2) Nr. 3 KVG LSA eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.

 

  • Alternativen

 

Keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Siehe Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan.

 

 


Anlagenverzeichnis:

- Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan

 

 


Beschlussvorschlag:

<Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015.