Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Stadtrat der Staßfurt hat in seiner Sitzung am 04.12.2014 die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Die
kommunalaufsichtliche Stellungnahme mit der Genehmigung der Kreditaufnahme und
des Liquiditätskredites erging am 05.02.2015. Nach Veröffentlichung trat die
Haushaltssatzung am 05.03.2015 in Kraft.
Die Stadt Staßfurt hat die Möglichkeit, Fördermittel zum Ausbau der
Charlottenstraße für die Haushaltsjahre 2015 – 2017 zu erhalten. Die Maßnahme
muss im Haushaltsjahr 2015 beginnen. Dafür sind die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen.
- Lösung
Zur Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung
von Investitionen ist nach § 103 (2) Nr. 3 KVG LSA eine
Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.
- Alternativen
Keine
- finanzielle Auswirkungen
Siehe
Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan.
Anlagenverzeichnis:
- Nachtragshaushaltssatzung mit
Nachtragshaushaltsplan
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 1.
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015.