Sachverhalt:
In der Aufstellung
der Konsolidierungsmaßnahmen Haushalt 2016 ff des Oberbürgermeisters wurde die
Einrichtung eines vollelektronischen Sitzungsdienstes für den Stadtrat und
dessen Ausschüsse aufgezeigt. Es wurde u.a. die Einsparung von 0,5 VbE im
Sitzungsdienst benannt.
Der Stadtrat kann
mit der Einführung des vollelektronischen Sitzungsdienstes neue Wege für
Staßfurt gehen. Der vollelektronische Sitzungsdienst wird bereits in vielen
Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt und hat sich auch bewährt.
Zudem wurde mit dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt auch
eine entsprechende rechtliche Regelung der elektronischen Einberufung
geschaffen.
Anlagenverzeichnis:
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Sachantrag der Fraktion CDU
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beauftragt den Oberbürgermeister ein Konzept zur Einführung
eines vollelektronischen Sitzungsdienstes für den Stadtrat und dessen
Ausschüsse zu erarbeiten. Ziel soll es sein, dieses zum 01.01.2017 umzusetzen.
Das Konzept soll u.a. die Nutzung entsprechender Endgeräte und die
dazugehörigen Kosten bei Anwendung des derzeitig verwendeten
Sitzungsdienstprogrammes aufzeigen.