Betreff
Zuschuss für den Tierschutzverein Staßfurt und Umgebung e.V.
Vorlage
M/0011/2016
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Der Tierschutzverein Staßfurt und Umgebung e.V. bittet für das Jahr  2016 um einen Zuschuss für die Durchführung von Kastrationen an 30 herrenlosen Katzen. Bei einer Befürwortung des Antrages müsste diese Summe bei der Haushaltsplanung 2016 berücksichtigt werden.

 

Erläuterung:      Sterilisation einer Katze= ca.100,00 € + Mehrwertsteuer

Kastration ein Kater= ca. 55,00 € + Mehrwertsteuer

 

So dass ein maximal anzunehmender Aufwand in Höhe von 3000,00 € +Mehrwertsteuer entstehen könnte.


Anlagenverzeichnis:

                - Antrag auf Zuschuss des Tierschutzverein Staßfurt und Umgebung e.V.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

3.570,00

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

3.570,00

 

davon    - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt