Betreff
Wirtschaftsplan des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt für das Wirtschaftsjahr 2016
Vorlage
0240/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Auf der Grundlage des § 16 Absatz (1) des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG)

ist für jedes Wirtschaftsjahr rechtzeitig vor dessen Beginn ein Wirtschaftsplan

aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht aus:

- dem Erfolgsplan, der alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthält

  und entsprechend der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Handels-

  gesetzbuch zu gliedern ist,

- dem Vermögensplan, der alle vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben

  sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält,

- der Stellenübersicht, die alle im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für

  Angestellte und Arbeiter enthält.

 

  • Lösung

Beschluss des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2016

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

Die Mittel sind durch die Stadt Staßfurt als Aufgabenträger zur Verfügung zu stellen und in der Haushaltsplanung 2016 zu berücksichtigen.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - Wirtschaftsplan 2016  Stadtpflegebetrieb

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Staßfurt beschließt den Wirtschaftsplan des Stadtpflegebetriebes

Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, für das Wirtschaftsjahr 2016.