Betreff
Berufung einer Ordnungskraft mit Vollzugsaufgaben in das Ehrenbeamtenverhältnis
Vorlage
0245/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

Ordnungskräfte mit Vollzugsaufgaben sollen vor allen Dingen präventiv tätig sein. Das heißt, auf Personen welche sich ordnungswidrig verhalten zunächst unter Aufzeigung der Rechtslage einzuwirken, diese Ordnungswidrigkeit künftig nicht zu               begehen. Sie sollen aber auch dazu beitragen, Sachverhalte schnell aufzunehmen     und der Verwaltung zuzuleiten.

Herr Müller wurde bereits am 27.03.2014 in das Ehrenbeamtenverhältnis für die         Dauer von 2 Jahren berufen, da dieses zum 27.03.2014, 24,00 Uhr automatisch                 beendet ist, wird zur kontinuierlichen Weiterführung der ihm übertragenen Vollzugsaufgaben eine erneute Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis notwendig.

Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen wurden geprüft.

 

  • Lösung

Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis

 

  • Alternativen

- Keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

- Keine

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Berufung des Herrn Helmut Ernst Müller in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 2 Jahren mit der Funktion einer Ordnungskraft mit Vollzugsaufgaben ab dem 07.04.2016