Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Ordnungskräfte mit Vollzugsaufgaben sollen vor allen Dingen präventiv
tätig sein. Das heißt, auf Personen welche sich ordnungswidrig verhalten
zunächst unter Aufzeigung der Rechtslage einzuwirken, diese Ordnungswidrigkeit
künftig nicht zu begehen.
Sie sollen aber auch dazu beitragen, Sachverhalte schnell aufzunehmen und der Verwaltung zuzuleiten.
Herr Müller wurde bereits am 27.03.2014 in das Ehrenbeamtenverhältnis
für die Dauer von 2 Jahren
berufen, da dieses zum 27.03.2014, 24,00 Uhr automatisch beendet ist, wird zur
kontinuierlichen Weiterführung der ihm übertragenen Vollzugsaufgaben eine
erneute Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis notwendig.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen wurden geprüft.
- Lösung
Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis
- Alternativen
- Keine
- finanzielle Auswirkungen
- Keine
Anlagenverzeichnis:
Keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Berufung des Herrn Helmut
Ernst Müller in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 2 Jahren mit der
Funktion einer Ordnungskraft mit Vollzugsaufgaben ab dem 07.04.2016