Betreff
Investitionszuschuss ZLG Atzendorf
Vorlage
0248/2016
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Die ZLG Atzendorf e.V. plant am bestehenden Spartenheim "Sportlerklause" einen behindertenfreundlichen Eingang zu errichten und eine energetische Sanierung der Fassade (Wärmedämmung) durchzuführen. Zur Finanzierung der Baumaßnahme wurde durch den Verein ein Antrag im Rahmen des Förderprogramms "LEADER" gestellt. Dieser Förderantrag steht auf der LEADER-Prioritätenliste für den anstehenden Förderzeitraum auf Platz 1.

 

Nach Abschluss der Sanierung wird das Spartenheim auch für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich sein. Der Sportverein bietet den Jugendlichen des Ortsteils die Möglichkeit, in den Räumlichkeiten Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus können zukünftig auch die Sitzungen des Ortschaftsrates sowie der im Ortsteil ansässigen Vereine durchgeführt werden, so dass das Objekt vielfältige Aufgaben eines Dorfgemeinschaftshauses im Ortsteil Atzendorf übernehmen wird.

 

Die Baumaßnahme wird einen gesamten Kostenumfang von 105.000 € haben. Davon können 67.000 € über die LEADER-Förderung erbracht werden. Da die ZLG nicht in der Lage ist, die Finanzierung abzusichern und das Gebäude Eigentum der Stadt Staßfurt ist, Beantragt sie einen Zuschuss in Höhe von 38.000 €.

 

  • Lösung

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Zahlung eines Zuschusses in Höhe von

38.000 € an die ZLG Atzendorf e.V. als Investitionsförderung für das Bauvorhaben "Behindertenfreundlicher Eingang und energetische Sanierung des Spartenheims der ZLG Atzendorf e.V.".

 

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

Durch den Beschluss werden Mehrauszahlungen im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 38.000 € benötigt. Die notwendige Deckung dieser Mehrauszahlungen kann aus der vorhandenen Ausgabeermächtigung aus dem Haushalt 2014 für den Generationstreff Atzendorf erfolgen. Dieser kann über die vorgesehene Finanzierung nicht realisiert werden. Fördermittel stehen nicht zur Verfügung.

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - Antrag auf Investitionszuschuss

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Zahlung eines Zuschusses in Höhe von

38.000 € an die ZLG Atzendorf e.V. als Investitionsförderung für das Bauvorhaben "Behindertenfreundlicher Eingang und energetische Sanierung des Spartenheims der ZLG Atzendorf e.V.".

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     0 

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

  

  38.000 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

- 38.000 €

 

davon    - sächlicher Aufwand

38.000 €

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

40/4.2.4.1.

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets (Deckung aus der vorhandenen Ausgabeermächtigung aus dem Haushalt 2014 für den Generationstreff Atzendorf)

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt