Betreff
Kooperationsvereinbarung Leopoldshaller Kindertreff
Vorlage
0263/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Das Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum e.V. Aschersleben (nachfolgend BBRZ e.V. genannt) betreibt seit 06.08.2012 den Leopoldshaller Kindertreff, kurz „Leo-Treff“ genannt, in einem Raum der Staßfurter Grundschule „Ludwig Uhland“. Die Stadt Staßfurt beteiligte sich seit 2012 an der Finanzierung der Einrichtung mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 2.700,00 €. Begründet war diese finanzielle Beteiligung für das Jahr 2012 durch den Beschluss des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben der Stadt Staßfurt vom 05.07.2012. Auf der Grundlage der Aufnahme der Einrichtung in die Fortschreibung des Kinder- und Jugendentwicklungsplans der Stadt Staßfurt wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 Mittel in Höhe von jeweils 2.700,00 € aus dem Haushalt der Stadt bereitgestellt, die in Form einer Zuwendung dem BBRZ e.V. zur Verfügung gestellt wurden.

Um die pädagogische Arbeit in dem beliebten Kindertreff auch in den nächsten Jahren in gleicher Qualität fortführen zu können, soll zwischen der Stadt Staßfurt und dem BBRZ e.V. eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen werden. Diese Vereinbarung regelt zum einen die Übernahme der Aufgaben im Rahmen des SGB VIII §§ 11 bis 14. Zum anderen soll für den Träger BBRZ e.V. durch eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von jährlich 2.700,00 € die Durchführung von Projekten zur Erfüllung dieser Aufgaben gesichert werden.

 

  • Lösung

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt eine Kooperationsvereinbarung für die Übernahme von Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit zwischen der Stadt Staßfurt und dem Beruflichen Bildungs- und Rehabilitationszentrum e.V.

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

Aus dem Budget 40.1 des Ergebnishaushalts der Stadt Staßfurt werden jährlich 2.700,00 € zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - Kooperationsvereinbarung für die Übernahme von Aufgaben der Kinder- und                             Jugendarbeit zwischen der Stadt Staßfurt und dem Beruflichen Bildungs- und

              Rehabilitationszentrum e.V.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt eine Kooperationsvereinbarung für die Übernahme von Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit zwischen der Stadt Staßfurt und dem Beruflichen Bildungs- und Rehabilitationszentrum e.V.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

2.700 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

-2.700

 

davon    - sächlicher Aufwand

2.700 €

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

40.1

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt