Betreff
Finanzierung Neubau Dreifeld-Sporthalle
Vorlage
0268/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Für den Neubau der Dreifeld-Sporthalle in Staßfurt, Gänsefurther Str. sind im Haushaltsplan 2015 die erforderlichen Auszahlungen sowie der beantragte Zuschuss für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 veranschlagt, so dass die Realisierung des Vorhabens bis 2017 gesichert ist.

 

Nach Prüfung der Antragsunterlagen ist die Bewilligungsbehörde der Auffassung, dass die Gesamtkosten für die Maßnahme bei 4.183.466 € liegen dürften. Die Gesamtkosten lt. Zuschussantrag betragen 4.064.250,00 €. Die Finanzierung der Differenz ist durch die Stadt nachzuweisen.

 

  • Lösung

Das Bauvorhaben soll in den Jahren 2016 und 2017 umgesetzt werden. Insofern fallen die angenommenen Mehrauszahlungen mit Fertigstellung des Bauvorhabens im Jahre 2017 an. Deshalb sind die zusätzlichen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017, also in der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsplanes 2016 zu veranschlagen.

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

Die zusätzlich für das Haushaltsjahr 2017 vorgesehenen Auszahlungen werden über die Investitionspauschale gedeckt. Durch die Erhöhung der Gesamtkosten des Vorhabens entstehen für die Folgejahre nach Fertigstellung entsprechend höhere Abschreibungen über die Nutzungsdauer (2.980,40 €).

 

 


Anlagenverzeichnis:

-         Entwurf Finanzierungsplan für das Vorhaben der Stadt Staßfurt „Neubau einer Dreifeld-Sporthalle in Staßfurt, Landesverwaltungsamt, Referat 201, Bereich Sport v. 01.03.2016

-         Auszug aus Haushaltsplan 2015

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, zur Sicherung der Finanzierung der Gesamtkosten des Neubaus der Dreifeld-Sporthalle in Höhe von 4.183.466,00 € in der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsplanes 2016 zusätzlich im Haushaltsjahr 2017 Auszahlungen in Höhe von 119.216,00 € vorzusehen. Die Deckung erfolgt aus der Investitionspauschale.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

X

Zusätzliche Auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

X

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

40/4.2.4.1.

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

X

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

      X

Folgeaufwand in Höhe von

-

2.980,40 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

2.980,40 €

 

davon    - sächliche Aufwand (Abschr.)

2.980,40 €

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

X

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

      X

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt