Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Für den Neubau der Dreifeld-Sporthalle in Staßfurt, Gänsefurther Str.
sind im Haushaltsplan 2015 die erforderlichen Auszahlungen sowie der beantragte
Zuschuss für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 veranschlagt, so dass die
Realisierung des Vorhabens bis 2017 gesichert ist.
Nach Prüfung der Antragsunterlagen ist die Bewilligungsbehörde der
Auffassung, dass die Gesamtkosten für die Maßnahme bei 4.183.466 € liegen
dürften. Die Gesamtkosten lt. Zuschussantrag betragen 4.064.250,00 €. Die
Finanzierung der Differenz ist durch die Stadt nachzuweisen.
- Lösung
Das Bauvorhaben soll in den Jahren 2016 und 2017 umgesetzt werden.
Insofern fallen die angenommenen Mehrauszahlungen mit Fertigstellung des
Bauvorhabens im Jahre 2017 an. Deshalb sind die zusätzlichen Auszahlungen im
Haushaltsjahr 2017, also in der mittelfristigen Finanzplanung des
Haushaltsplanes 2016 zu veranschlagen.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Die zusätzlich für das Haushaltsjahr 2017 vorgesehenen Auszahlungen
werden über die Investitionspauschale gedeckt. Durch die Erhöhung der Gesamtkosten
des Vorhabens entstehen für die Folgejahre nach Fertigstellung entsprechend
höhere Abschreibungen über die Nutzungsdauer (2.980,40 €).
Anlagenverzeichnis:
-
Entwurf
Finanzierungsplan für das Vorhaben der Stadt Staßfurt „Neubau einer
Dreifeld-Sporthalle in Staßfurt, Landesverwaltungsamt, Referat 201, Bereich
Sport v. 01.03.2016
-
Auszug aus
Haushaltsplan 2015
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt, zur Sicherung der Finanzierung der Gesamtkosten des
Neubaus der Dreifeld-Sporthalle in Höhe von 4.183.466,00 € in der
mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsplanes 2016 zusätzlich im
Haushaltsjahr 2017 Auszahlungen in Höhe von 119.216,00 € vorzusehen. Die
Deckung erfolgt aus der Investitionspauschale.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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X |
Zusätzliche Auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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X |
Finanzplan |
Budget/Produkt: |
40/4.2.4.1. |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
X |
enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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X |
Folgeaufwand in Höhe von |
- |
2.980,40 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
2.980,40 € |
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davon - sächliche Aufwand
(Abschr.) |
2.980,40 € |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
X |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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