Betreff
Ausbau der Hohenerxlebener Straße und der Gollnowstraße (Nebenanlagen) aus dem Förderprogramm STARK V.
Vorlage
0269/2016
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Das Ziel der Vorlage besteht darin, die städtische Infrastruktur zu sanieren und zu modernisieren. Dies stellt eine pflichtige Aufgabe der Gemeinde dar. Die vorliegend zur Verfügung gestellten Fördermittel sollen sachdienlich und nachhaltig eingesetzt werden.

 

  • Lösung

Das Land Sachsen- Anhalt fördert mit Bundes- und Landesmitteln kommunale Investitionen. Diese Zuwendungen sollen dazu dienen, finanzschwachen Städten und Gemeinden in die Lage zu versetzen, im Bereich ihrer Pflichtaufgaben in die Modernisierung bzw. Sanierung der kommunalen Infrastruktur zu investieren.
Gemäß vorliegender Förderrichtlinie werden im Bereich „Städtebau“ u.a. Maßnahmen zur Modernisierung und Sanierung der kommunalen Infrastruktur, insbesondere für den altersgerechten Umbau und zur Schaffung von Barrierefreiheit gefördert. Abwasserkanäle werden nicht gefördert.
Bei dieser Projektförderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe der zuwendungsfähigen Kosten. Für die Stadt Staßfurt wird entsprechend dieser Förderrichtlinie eine Fördersumme von 2,20 Mio Euro zur Verfügung gestellt.

Die Stadt Staßfurt beabsichtigt gemäß der Förderrichtlinie, die Sanierung bzw. Modernisierung der nachfolgenden städtischen Straßen durchzuführen:

1.      Ausbau der Hohenerxlebener Straße von der Einmündung Grenzstraße bis zur Einmündung Schulstraße (Gemeindestraße).
Kosten: 1.550,00 TEuro.

2.      Ausbau der Nebenanlagen in der Gollnowstraße vom Postring bis zur Einmündung Güstener Straße.
Kosten: 650,00 TEuro.

Die Hohenerxlebener Straße ist die wichtigste Einkaufsstraße des Stadtteils Leopoldshall und hat eine wichtige Funktion für das wirtschaftliche und kulturelle Leben des Staßfurter Zentrums. Sie hat darüber hinaus eine hohe Verkehrsbelegung.
Der Straßenzustand ist außerordentlich mangelhaft, da seit 1990 kaum Straßenbaumaßnahmen durchgeführt werden konnten. Auch hinsichtlich des ruhenden Verkehrs bestehen erhebliche Konflikte, da das Parken lediglich auf den Fußwegen möglich ist. Der Ausbau der Hohenerxlebener Straße erfolgt auf der Grundlage des vom Stadtrat der Stadt Staßfurt beschlossenen Rahmenplanes Leopoldshall- Zentrum. Darüber hinaus liegt eine aktuelle Verkehrsstudie eines Ing.- Büros aus Staßfurt vor, die in die Planung zum Ausbau der Hohenerxlebener Straße einfließen soll.

Die Gollnowstraße einschließlich der Nebenanlagen befindet sich in einem desolaten Zustand. Es handelt sich hierbei um eine stark frequentierte innerörtliche Umgehungstraße mit Zu- und Abgang zum Bahnhofsgelände und zum Stadtkern.

Der Fahrbahnbelag entspricht in keinster Weise den heute geltenden Ausbaustandard und verursacht erhebliche Lärmbelästigungen und Erschütterungen der angrenzenden Wohngebäude.

Die Nebenanlagen weisen ebenfalls eklatante bauliche Mängel auf. Durch einen barrierefreien Ausbau  sollen diese Probleme weitgehend beseitigt werden. Weiterhin soll beim Ausbau der Nebenanlagen auch eine ordnungsgemäße Beseitigung des Oberflächenwassers der Grundstücke und der öffentlichen Flächen mit Anschluss an das Regenwassersystem erfolgen. Geplant ist auch der Ausbau von Stellflächen für PKW auf den Nebenanlagen.

Aufgrund der großen Flächenanteile der Gollnowstraße und der zur Verfügung stehenden Mittel ist als 1.BA nur der Ausbau der NA geplant. Mit der Sanierung der Fahrbahn muss gleichzeitig eine RW-Kanalsanierung erfolgen. Aufgrund der Dimensionierung und Länge sowie des noch nicht genau ermittelten Schadensbild des RW-Kanals soll die Sanierung als 2. BA zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Diese Maßnahmen entsprechen den Förderkriterien entsprechend der Förderrichtlinie des Programms STARK V. Sie müssen bis zum 31.12.2018 realisiert und im Jahr 2019 vollständig abgerechnet werden.

Begründung zur Aufhebung des Beschlusses 215/2015:

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 14.01.2015 in Änderung der Vorlage 0215/2015 den Beschluss gefasst, STARK V-Fördermittel für die Sanierung bzw. alternativ für einen Verlagerungsersatzneubau am Standortumfeld „GS Ludwig Uhland“ für die Kindertagesstätte „Leopoldshaller Spatzennest“ zu beantragen.

Grundsätzlich wäre mit STARK V-Fördermitteln ein Neubau einer Kindertageseinrichtung möglich, allerdings nur für den frühkindlichen  Bereich, also für Kinder bis zum Schuleintritt. Fördermittel für Räumlichkeiten für die Hortbetreuung könnten nicht über STARK V realisiert werden. Dafür müssten kreditfinanzierte Eigenmittel im Haushalt der Stadt Staßfurt eingestellt werden.

Wie in der Begründung zur Vorlage 0215/2015 ausgeführt, können aus heutiger Sicht nach den vorliegenden Prognosen die Kinderkrippen- und  Kindergartenkinder, sowie die Hortkinder auf andere Einrichtungen der Stadt verteilt werden. Damit würden diese Einrichtungen besser ausgelastet.

Aus den eben genannten Gründen ist ein Neubau für die Stadt Staßfurt nicht sinnvoll. Der Beschluss Nr. 0215/2015 wird aufgehoben.

 

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt den Ausbau der Hohenerxlebener Straße (von der Einmündung Grenzstraße bis zur Einmündung Schulstraße) sowie den Ausbau der Nebenanlagen der Gollnowstraße (vom Postring bis Güstener Straße) mit Fördermitteln aus dem Programm STARK V.
Mit diesem Beschluss wird der vom Stadtrat der Stadt Staßfurt gefasste Beschluss 215/2015 aufgehoben.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

2.200.441,00 €

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

2.200.441,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

5.1.1.3

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt