Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Das Ziel der Vorlage besteht darin, die städtische Infrastruktur zu
sanieren und zu modernisieren. Dies stellt eine pflichtige Aufgabe der Gemeinde
dar. Die vorliegend zur Verfügung gestellten Fördermittel sollen sachdienlich
und nachhaltig eingesetzt werden.
- Lösung
Das Land Sachsen-
Anhalt fördert mit Bundes- und Landesmitteln kommunale Investitionen. Diese
Zuwendungen sollen dazu dienen, finanzschwachen Städten und Gemeinden in die
Lage zu versetzen, im Bereich ihrer Pflichtaufgaben in die Modernisierung bzw.
Sanierung der kommunalen Infrastruktur zu investieren.
Gemäß vorliegender Förderrichtlinie werden im Bereich „Städtebau“ u.a.
Maßnahmen zur Modernisierung und Sanierung der kommunalen Infrastruktur,
insbesondere für den altersgerechten Umbau und zur Schaffung von
Barrierefreiheit gefördert. Abwasserkanäle werden nicht gefördert.
Bei dieser Projektförderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren
Zuschuss in Höhe der zuwendungsfähigen Kosten. Für die Stadt Staßfurt wird
entsprechend dieser Förderrichtlinie eine Fördersumme von 2,20 Mio Euro zur
Verfügung gestellt.
Die Stadt Staßfurt
beabsichtigt gemäß der Förderrichtlinie, die Sanierung bzw. Modernisierung der
nachfolgenden städtischen Straßen durchzuführen:
1.
Ausbau der
Hohenerxlebener Straße von der Einmündung Grenzstraße bis zur Einmündung
Schulstraße (Gemeindestraße).
Kosten: 1.550,00 TEuro.
2.
Ausbau der
Nebenanlagen in der Gollnowstraße vom Postring bis zur Einmündung Güstener
Straße.
Kosten: 650,00 TEuro.
Die Hohenerxlebener
Straße ist die wichtigste Einkaufsstraße des Stadtteils Leopoldshall und hat
eine wichtige Funktion für das wirtschaftliche und kulturelle Leben des
Staßfurter Zentrums. Sie hat darüber hinaus eine hohe Verkehrsbelegung.
Der Straßenzustand ist außerordentlich mangelhaft, da seit 1990 kaum
Straßenbaumaßnahmen durchgeführt werden konnten. Auch hinsichtlich des ruhenden
Verkehrs bestehen erhebliche Konflikte, da das Parken lediglich auf den
Fußwegen möglich ist. Der Ausbau der Hohenerxlebener Straße erfolgt auf der
Grundlage des vom Stadtrat der Stadt Staßfurt beschlossenen Rahmenplanes
Leopoldshall- Zentrum. Darüber hinaus liegt eine aktuelle Verkehrsstudie eines
Ing.- Büros aus Staßfurt vor, die in die Planung zum Ausbau der Hohenerxlebener
Straße einfließen soll.
Die Gollnowstraße
einschließlich der Nebenanlagen befindet sich in einem desolaten Zustand. Es
handelt sich hierbei um eine stark frequentierte innerörtliche Umgehungstraße
mit Zu- und Abgang zum Bahnhofsgelände und zum Stadtkern.
Der Fahrbahnbelag
entspricht in keinster Weise den heute geltenden Ausbaustandard und verursacht
erhebliche Lärmbelästigungen und Erschütterungen der angrenzenden Wohngebäude.
Die Nebenanlagen
weisen ebenfalls eklatante bauliche Mängel auf. Durch einen barrierefreien
Ausbau sollen diese Probleme weitgehend
beseitigt werden. Weiterhin soll beim Ausbau der Nebenanlagen auch eine
ordnungsgemäße Beseitigung des Oberflächenwassers der Grundstücke und der
öffentlichen Flächen mit Anschluss an das Regenwassersystem erfolgen. Geplant
ist auch der Ausbau von Stellflächen für PKW auf den Nebenanlagen.
Aufgrund der großen
Flächenanteile der Gollnowstraße und der zur Verfügung stehenden Mittel ist als
1.BA nur der Ausbau der NA geplant. Mit der Sanierung der Fahrbahn muss
gleichzeitig eine RW-Kanalsanierung erfolgen. Aufgrund der Dimensionierung und
Länge sowie des noch nicht genau ermittelten Schadensbild des RW-Kanals soll
die Sanierung als 2. BA zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Diese Maßnahmen
entsprechen den Förderkriterien entsprechend der Förderrichtlinie des Programms
STARK V. Sie müssen bis zum 31.12.2018 realisiert und im Jahr 2019 vollständig
abgerechnet werden.
Begründung zur
Aufhebung des Beschlusses 215/2015:
Der Stadtrat hat in
der Sitzung am 14.01.2015 in Änderung der Vorlage 0215/2015 den Beschluss
gefasst, STARK V-Fördermittel für die Sanierung bzw. alternativ für einen
Verlagerungsersatzneubau am Standortumfeld „GS Ludwig Uhland“ für die
Kindertagesstätte „Leopoldshaller Spatzennest“ zu beantragen.
Grundsätzlich wäre
mit STARK V-Fördermitteln ein Neubau einer Kindertageseinrichtung möglich,
allerdings nur für den frühkindlichen Bereich, also für Kinder bis zum
Schuleintritt. Fördermittel für Räumlichkeiten für die Hortbetreuung
könnten nicht über STARK V realisiert werden. Dafür müssten kreditfinanzierte
Eigenmittel im Haushalt der Stadt Staßfurt eingestellt werden.
Wie in der
Begründung zur Vorlage 0215/2015 ausgeführt, können aus heutiger Sicht nach den
vorliegenden Prognosen die Kinderkrippen- und Kindergartenkinder, sowie
die Hortkinder auf andere Einrichtungen der Stadt verteilt werden. Damit würden
diese Einrichtungen besser ausgelastet.
Aus den eben
genannten Gründen ist ein Neubau für die Stadt Staßfurt nicht sinnvoll. Der
Beschluss Nr. 0215/2015 wird aufgehoben.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt den Ausbau der Hohenerxlebener Straße (von der
Einmündung Grenzstraße bis zur Einmündung Schulstraße) sowie den Ausbau der
Nebenanlagen der Gollnowstraße (vom Postring bis Güstener Straße) mit
Fördermitteln aus dem Programm STARK V.
Mit diesem Beschluss wird der vom Stadtrat der Stadt Staßfurt gefasste
Beschluss 215/2015 aufgehoben.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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2.200.441,00 € |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
2.200.441,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
5.1.1.3 |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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