Sachverhalt:
Der Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 52-I/12 „Autohof Brumby / BAB 14 AS Calbe“ wurde am
27.09.2012 vom Stadtrat gefasst und am 04.02.2013 im Amtsblatt (Nr. 235)
öffentlich bekanntgemacht. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand im
Zeitraum vom 06.02.2013 bis einschließlich 06.03.2013 statt. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden frühzeitig mit Schreiben vom
01.02.2013 angehört und an der Planung beteiligt. Der Beschluss über die
Billigung und Offenlage des Bebauungs-planentwurfes wurde am 11.07.2013 vom
Stadtrat gefasst und am 19.07.2013 im Amtsblatt (Nr. 250) öffentlich bekannt
gemacht. Die Auslegung fand im Zeitraum vom 29.07.2013 bis einschließlich
06.09.2013 statt.
Seitens der Öffentlichkeit ergingen keine Hinweise, Anregungen oder
Einwendungen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und im Entwurf entsprechend
berücksichtigt. Aussagen der vorliegenden Fachbeiträge sind in die Planung
eingeflossen.
Ziel der Vorlage
Billigung und Offenlage des überarbeiteten Bebauungsplanentwurfs Nr. 52-I/12
„Autohof Brumby / BAB 14 AS Calbe“ mit der Begründung einschließlich
Umweltbericht.
Lösung
Der Stadtrat billigt den ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurfs Nr.
52-I/12 „Autohof Brumby / BAB 14 AS Calbe“ mit der Begründung und beschließt,
den Entwurf mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlichen
auszulegen.
Ort und Dauer der Auslegung sind
eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass
Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass verspätet
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben können.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden
gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und über die öffentliche Auslegung
benachrichtigt.
Alternativen
-keine-
finanzielle Auswirkungen
Die mit der städtebaulichen Planung entstehenden Kosten werden in vollem
Umfang vom Vorhabenträger übernommen.
Anlagenverzeichnis:
- Entwurf Planzeichnung
- Entwurf Begründung (einschließlich Umweltbericht)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt billigt den überarbeiteten Entwurf und
beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die
zweite öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs Nr. 52-I/12 „Autohof Brumby / BAB 14 AS Calbe“.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
-
keine