Betreff
Billigung und Offenlagebeschluss zur zweiten Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 52-I/12 „Autohof Brumby / BAB 14 AS Calbe“
Vorlage
0271/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Beschluss über die Aufstellung des  Bebauungsplanes Nr. 52-I/12 „Autohof Brumby / BAB 14 AS Calbe“ wurde am 27.09.2012 vom Stadtrat gefasst und am 04.02.2013 im Amtsblatt (Nr. 235) öffentlich bekanntgemacht. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Zeitraum vom 06.02.2013 bis einschließlich 06.03.2013 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden frühzeitig mit Schreiben vom 01.02.2013 angehört und an der Planung beteiligt. Der Beschluss über die Billigung und Offenlage des Bebauungs-planentwurfes wurde am 11.07.2013 vom Stadtrat gefasst und am 19.07.2013 im Amtsblatt (Nr. 250) öffentlich bekannt gemacht. Die Auslegung fand im Zeitraum vom 29.07.2013 bis einschließlich 06.09.2013 statt.

Seitens der Öffentlichkeit ergingen keine Hinweise, Anregungen oder Einwendungen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und im Entwurf entsprechend berücksichtigt. Aussagen der vorliegenden Fachbeiträge sind in die Planung eingeflossen.

 

Ziel der Vorlage

Billigung und Offenlage des überarbeiteten Bebauungsplanentwurfs Nr. 52-I/12 „Autohof Brumby / BAB 14 AS Calbe“ mit der Begründung einschließlich Umweltbericht.

 

Lösung

Der Stadtrat billigt den ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurfs Nr. 52-I/12 „Autohof Brumby / BAB 14 AS Calbe“ mit der Begründung und beschließt, den Entwurf mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlichen auszulegen.

 

Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und über die öffentliche Auslegung benachrichtigt.

 

Alternativen

-keine-

 

finanzielle Auswirkungen

Die mit der städtebaulichen Planung entstehenden Kosten werden in vollem Umfang vom Vorhabenträger übernommen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - Entwurf Planzeichnung

                - Entwurf Begründung (einschließlich Umweltbericht)

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt billigt den überarbeiteten Entwurf und beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die  zweite  öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 52-I/12 „Autohof Brumby / BAB 14 AS Calbe“.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

                - keine