Betreff
Billigung und Offenlagebeschluss zur zweiten Offenlage der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Staßfurt im Bereich des räumlichen Teilflächennutzungsplanes OT Brumby (für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 52-I/12 „Autohof Brumby / BAB 14 AS Calbe“)
Vorlage
0272/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Beschluss über die Einleitung der 14. Flächennutzungsplanänderung wurde am 27.09.2012 vom Stadtrat gefasst und am 04.02.2013 im Amtsblatt (Nr. 235) öffentlich bekanntgemacht. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Zeitraum vom 06.02.2013 bis einschließlich 06.03.2013 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden frühzeitig mit Schreiben vom 01.02.2013 angehört und an der Planung beteiligt. Der Beschluss über die Billigung und Offenlage des Entwurfs zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 06.06.2013 vom Stadtrat gefasst und am 05.07.2013 im Amtsblatt (Nr. 249) öffentlich bekannt gemacht. Die Auslegung fand im Zeitraum vom 15.07.2013 bis einschließlich 06.09.2013 statt.

Seitens der Öffentlichkeit ergingen keine Hinweise, Anregungen oder Einwendungen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und im Entwurf entsprechend berücksichtigt. Wesentliche Inhalte des neu erarbeiteten gesamtstädtischen Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes sowie Aussagen der vorliegenden Fachbeiträge sind in die Planung eingeflossen.

 

Ziel der Vorlage

Billigung und Offenlage des überarbeiteten Entwurfs zur 14. Flächennutzungsplanänderung   mit der Begründung einschließlich Umweltbericht als Voraussetzung für weitere Planungen.

 

Lösung

Der Stadtrat billigt den überarbeiteten Entwurf zur 14. Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und beschließt, den Entwurf mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlichen auszulegen.

 

Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und über die öffentliche Auslegung benachrichtigt.

 

Alternativen

-keine-

 

finanzielle Auswirkungen

Die mit der städtebaulichen Planung entstehenden Kosten werden in vollem Umfang vom Vorhabenträger übernommen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - Entwurf Planzeichnung

                - Entwurf Begründung (einschließlich Umweltbericht)

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt billigt den überarbeiteten Entwurf und beschließt gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB die  zweite  öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Staßfurt im Bereich des räumlichen Teilflächennutzungsplanes OT Brumby (für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 52-I/12 „Autohof Brumby / BAB 14 AS Calbe“)

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

                - keine