Sachverhalt:
Der Beschluss über die Einleitung der 14. Flächennutzungsplanänderung
wurde am 27.09.2012 vom Stadtrat gefasst und am 04.02.2013 im Amtsblatt (Nr.
235) öffentlich bekanntgemacht. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand
im Zeitraum vom 06.02.2013 bis einschließlich 06.03.2013 statt. Die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden frühzeitig mit Schreiben vom
01.02.2013 angehört und an der Planung beteiligt. Der Beschluss über die
Billigung und Offenlage des Entwurfs zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
wurde am 06.06.2013 vom Stadtrat gefasst und am 05.07.2013 im Amtsblatt (Nr.
249) öffentlich bekannt gemacht. Die Auslegung fand im Zeitraum vom 15.07.2013
bis einschließlich 06.09.2013 statt.
Seitens der Öffentlichkeit ergingen keine Hinweise, Anregungen oder
Einwendungen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und im Entwurf entsprechend
berücksichtigt. Wesentliche Inhalte des neu erarbeiteten gesamtstädtischen
Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes sowie Aussagen der vorliegenden Fachbeiträge
sind in die Planung eingeflossen.
Ziel der Vorlage
Billigung und Offenlage des überarbeiteten Entwurfs zur 14.
Flächennutzungsplanänderung mit der
Begründung einschließlich Umweltbericht als Voraussetzung für weitere
Planungen.
Lösung
Der Stadtrat billigt den überarbeiteten Entwurf zur 14.
Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und beschließt, den Entwurf mit
der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlichen auszulegen.
Ort und Dauer der Auslegung sind
eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass
Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass
verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die
Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden
gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und über die öffentliche Auslegung
benachrichtigt.
Alternativen
-keine-
finanzielle Auswirkungen
Die mit der städtebaulichen Planung entstehenden Kosten werden in vollem
Umfang vom Vorhabenträger übernommen.
Anlagenverzeichnis:
- Entwurf Planzeichnung
- Entwurf Begründung (einschließlich Umweltbericht)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt billigt den überarbeiteten Entwurf und
beschließt gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB die zweite
öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 14. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Staßfurt im Bereich des räumlichen
Teilflächennutzungsplanes OT Brumby (für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 52-I/12 „Autohof Brumby / BAB 14 AS Calbe“)
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
-
keine