Betreff
Leitbild: „Staßfurt 2030 – Wandel gestalten"
Vorlage
0273/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Ziel des Leitbildprozesses ist es, eine lebendige Skizze für die Entwicklung der Stadt Staßfurt bis zum Jahr 2030 unter den Bedingungen einer komplexen und dynamischen Umwelt zu entwickeln. Mit Hilfe des Leitbildes sollen verbindliche Anker gesetzt werden, die helfen, die Lebensqualität in der Stadt Staßfurt nachhaltig zu steigern sowie den Wirtschafts- und Bildungsort und die noch zu wenig beachtete Tourismusbranche effektiv zu fördern. Das Leitbild soll darüber hinaus allen stadtprägenden Akteuren bei der Ausrichtung ihrer Ziele helfen und gleichzeitig Dreh- und Angelpunkt gemeinsamer Vorhaben sein.

 

Mit dem Leitbild soll ein abgestimmter Handlungsrahmen für Bürger/-innen, Wirtschaft, Politik, Kultur, Bildung, Freizeit und Verwaltung geschaffen werden, der aufgrund seiner richtungsweisenden Qualität:

 

             Kräfte zu bündeln vermag

             ein einheitliches und geschlossenes Vorgehen in den Fokus rückt

             Netzwerke bildet und stärkt

             für kreative Ideen zur Stabilisierung der Stadt offen ist

             den Wohn-, Lebens- und Arbeitsstandort attraktiver macht

             Wegzug vermindert

             das Wir-Gefühl stärkt

             die Identität zur Stadt fördert

             Transparenz schafft

 

Ziel des Leitbildprozesses ist es ebenfalls, eine einheitliche Stadt-Marke/ ein Stadt-Motto und letztendlich ein einheitliches Erscheinungsbild (corporate identity) herauszubilden, sowie konkrete Ideen und Leitprojekte anzustoßen.

 

  • Lösung

Derzeit bietet sich durch den möglichen Einsatz von Fördermitteln die Chance, den Leitbildprozess um zwei weitere Komponenten anzureichern. Dies umfasst die Möglichkeit, konkrete Ideen und Leitprojekte auf Basis der Arbeit in den Handlungsfeldern (s.u.) zu entwickeln, aber auch umzusetzen. Durch den Einsatz von Fördermitteln können die Arbeiten weiterhin durch wichtige externe Fachkompetenz unterstützt und moderiert werden. Die Mittelbeantragung muss dazu bis zum 30.04.2016 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt erfolgen. Der Leitbildprozess „Staßfurt 2030 – Wandel gestalten“ soll in drei Phasen durchgeführt werden.

 

 

Phasen des Prozesses: „Staßfurt 2030 – Wandel gestalten“

 

 

 

 

1.         Leitbildprozess

 

Die Erarbeitung der Ist-Analyse und auch der Umfeldanalyse sind aus gegenwärtiger Sicht in folgenden Handlungsfeldern durchzuführen:

 

          Bildung

          Wirtschaft und Arbeit

          Gesellschaftliches Miteinander

          Städtebauliche Entwicklung

          Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus

          Finanzen (in allen Handlungsfelder einzubeziehen)

 

Die Erarbeitung des Staßfurter Leitbilds ist ein wichtiger Teilschritt, kann jedoch nur als strategischer Anfangspunkt einer zielgerichteten Stadtentwicklung verstanden werden. Vielmehr soll das Leitbild dazu dienen, eine Basis für die Entwicklung konkreterer Ideen zu sein, aus denen sich wiederum sinnvolle, sinnstiftende und nachhaltige Leitprojekte entwickeln können. Gelingt es diese umzusetzen, können dadurch eine Vielzahl von Synergien geschaffen und eine positive Grundhaltung in der Bürgerschaft etabliert werden.

 

à verbindlicher Stadtratsbeschluss zum Staßfurter Leitbild

 

 

2.         Ideenentwicklung und Ableitung von Projekten sowie einem einheitlichen Erscheinungsbild der Stadt (corporate identity)

 

 

 

 

 

 

 

 

3.         Umsetzung der Leitprojekte 

 

Für die Beantragung von Fördermitteln ist es notwendig, konkretere Projektansätze zu benennen, die bereits im Antragsverfahren auf Förderrelevanz geprüft werden können.

 

Denkbar sind beispielsweise:

 

Handlungsfeld

Projekte

Wirtschaft und Arbeit

 

·         Projekt zur Unterstützung der Digitalisierung des Standorts

·         Verbindungen von stationärem und webbasierten Einzelhandel

·         Projekt zur Integration von Flüchtlingen in den ersten Arbeitsmarkt

·         Ansiedlung von Ärzten fördern

Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus

 

·         Projekt zur zeitgemäßen Freizeitgestaltung / Aufwertung der Lebensqualität für Kinder und Jugendliche

·         individuelle Betreuungsangebote

·         Bedarfs- und Interessenerfassung für Unterhaltungs- und Freizeitangebote durchführen

Bildung

·         Offensive Einbeziehung der Medienkompetenzvermittlung in den Unterricht

·         Offenheit für alternative Bildungsangebote

·         Stichwort: lebenslanges Lernen

Städtebauliche Entwicklung

·         barrierefreie Zugänge für alle touristische Ziele errichten

·         Zielgruppenspezifisches Wohnraumangebot effektiv fördern

·         Thema Leerstand: Rückbau oder Umnutzung

·         Gestaltung einer lebendigen und modernen Innenstadt

·         Kampagne „Sauberes Staßfurt“

Gesellschaftliches Miteinander

·         Familienfreundlichkeit weiterentwickeln und durchsetzen

·         generationsübergreifendes Zusammenleben fördern

·         Offensiv-Programme zur Unterstützung von Zuzug

·         Förderung des Mottos „Staßfurt – eine Stadt für alle“, inklusive Lebens- und Wohnmodelle entwickeln

 

  • Alternativen

Das Leitbildverfahren kann ohne den Einsatz von Fördermitteln in dieser sinnvollen Struktur nicht durchgeführt werden. Es würden in diesem Falle auch keine finanziellen Unterstützungen für den Anstoß von Leitprojekten zur Verfügung stehen.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Die Stadt rechnet mit einem Gesamtkostenumfang von etwa 100.000 Euro für die Entwicklung des Leitbildes und die Initialisierung des Umsetzungsprozesses. Die Förderquote liegt bei 80 Prozent, so dass der Stadt Eigenmittel von 20.000 Euro entstehen. Aus ihrer Sicht sollten in etwa 30 bis 40 Prozent der Ressourcen in den unmittelbaren Leitbildprozess sowie die Ideenentwicklung investiert werden. Diese werden unter anderem benötigt für:

 

 

             Durchführung von Veranstaltungen

             Online-Plattformen, Befragungen

             Externe Prozessbegleitung

             professionelle Moderation

             Erstellung von Druck- und Web-Erzeugnissen (Öffentlichkeitsarbeit)

             Entwicklung von Leitprojekten

 

Weitere 60 bis 70 Prozent sollten in die Umsetzung der im Projekt erarbeiteten Leitprojekte investiert werden.

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Durchführung eines umfangreichen Leitbildprozesses für die Stadt Staßfurt unter Einbeziehung von Akteuren aus den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft, Politik, Kultur, Bildung, Freizeit und Verwaltung. Im Prozess sollen konkrete Ideen und Ansätze erarbeitet werden, die durch zielgerichtete und nachhaltige Leitprojekte im Sinne einer erfolgreichen städtischen Entwicklung umgesetzt werden können. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel zu beantragen, die zur Unterstützung der Erarbeitung und Durchführung dienen. Die aus dem Prozess entstehenden Aufwendungen und Erträge  sind in den Haushalt 2016 aufzunehmen.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

80.000,00

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

100.000,00

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

-20.000,00

 

davon    - sächlicher Aufwand

20.000,00

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

01/ Wirtschaftsförderung

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt