Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Ziel des Leitbildprozesses ist es, eine lebendige Skizze für die
Entwicklung der Stadt Staßfurt bis zum Jahr 2030 unter den Bedingungen einer
komplexen und dynamischen Umwelt zu entwickeln. Mit Hilfe des Leitbildes sollen
verbindliche Anker gesetzt werden, die helfen, die Lebensqualität in der Stadt
Staßfurt nachhaltig zu steigern sowie den Wirtschafts- und Bildungsort und die
noch zu wenig beachtete Tourismusbranche effektiv zu fördern. Das Leitbild soll
darüber hinaus allen stadtprägenden Akteuren bei der Ausrichtung ihrer Ziele
helfen und gleichzeitig Dreh- und Angelpunkt gemeinsamer Vorhaben sein.
Mit dem Leitbild soll ein abgestimmter Handlungsrahmen für
Bürger/-innen, Wirtschaft, Politik, Kultur, Bildung, Freizeit und Verwaltung
geschaffen werden, der aufgrund seiner richtungsweisenden Qualität:
• Kräfte
zu bündeln vermag
• ein
einheitliches und geschlossenes Vorgehen in den Fokus rückt
• Netzwerke
bildet und stärkt
• für
kreative Ideen zur Stabilisierung der Stadt offen ist
• den
Wohn-, Lebens- und Arbeitsstandort attraktiver macht
• Wegzug
vermindert
• das
Wir-Gefühl stärkt
• die
Identität zur Stadt fördert
• Transparenz
schafft
Ziel des Leitbildprozesses ist es ebenfalls, eine einheitliche
Stadt-Marke/ ein Stadt-Motto und letztendlich ein einheitliches
Erscheinungsbild (corporate identity) herauszubilden, sowie konkrete Ideen und
Leitprojekte anzustoßen.
- Lösung
Derzeit bietet sich durch den möglichen Einsatz von Fördermitteln die
Chance, den Leitbildprozess um zwei weitere Komponenten anzureichern. Dies
umfasst die Möglichkeit, konkrete Ideen und Leitprojekte auf Basis der Arbeit
in den Handlungsfeldern (s.u.) zu entwickeln, aber auch umzusetzen. Durch den
Einsatz von Fördermitteln können die Arbeiten weiterhin durch wichtige externe
Fachkompetenz unterstützt und moderiert werden. Die Mittelbeantragung muss dazu
bis zum 30.04.2016 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt erfolgen. Der
Leitbildprozess „Staßfurt 2030 – Wandel gestalten“ soll in drei Phasen
durchgeführt werden.
Phasen des Prozesses: „Staßfurt 2030
– Wandel gestalten“
1.
Leitbildprozess
Die Erarbeitung der
Ist-Analyse und auch der Umfeldanalyse sind aus gegenwärtiger Sicht in
folgenden Handlungsfeldern durchzuführen:
• Bildung
• Wirtschaft und Arbeit
• Gesellschaftliches
Miteinander
• Städtebauliche
Entwicklung
• Kultur, Sport, Freizeit
und Tourismus
• Finanzen (in allen
Handlungsfelder einzubeziehen)
Die Erarbeitung des Staßfurter Leitbilds ist ein wichtiger Teilschritt,
kann jedoch nur als strategischer Anfangspunkt einer zielgerichteten
Stadtentwicklung verstanden werden. Vielmehr soll das Leitbild dazu dienen,
eine Basis für die Entwicklung konkreterer Ideen zu sein, aus denen sich
wiederum sinnvolle, sinnstiftende und nachhaltige Leitprojekte entwickeln
können. Gelingt es diese umzusetzen, können dadurch eine Vielzahl von Synergien
geschaffen und eine positive Grundhaltung in der Bürgerschaft etabliert werden.
à verbindlicher Stadtratsbeschluss
zum Staßfurter Leitbild
2.
Ideenentwicklung und Ableitung von
Projekten sowie einem einheitlichen Erscheinungsbild der Stadt (corporate
identity)
3.
Umsetzung der Leitprojekte
Für die Beantragung von Fördermitteln ist es notwendig, konkretere
Projektansätze zu benennen,
die bereits im Antragsverfahren auf Förderrelevanz geprüft werden können.
Denkbar sind beispielsweise:
Handlungsfeld |
Projekte |
Wirtschaft
und Arbeit |
·
Projekt zur Unterstützung der Digitalisierung des Standorts ·
Verbindungen von stationärem und webbasierten Einzelhandel ·
Projekt zur Integration von Flüchtlingen in den ersten Arbeitsmarkt ·
Ansiedlung von Ärzten fördern |
Kultur,
Sport, Freizeit und Tourismus |
·
Projekt zur zeitgemäßen Freizeitgestaltung / Aufwertung der
Lebensqualität für Kinder und Jugendliche ·
individuelle Betreuungsangebote ·
Bedarfs- und Interessenerfassung für Unterhaltungs- und
Freizeitangebote durchführen |
Bildung |
·
Offensive Einbeziehung der Medienkompetenzvermittlung in den
Unterricht ·
Offenheit für alternative Bildungsangebote ·
Stichwort: lebenslanges Lernen |
Städtebauliche
Entwicklung |
·
barrierefreie Zugänge für alle touristische Ziele errichten ·
Zielgruppenspezifisches Wohnraumangebot effektiv fördern ·
Thema Leerstand: Rückbau oder Umnutzung ·
Gestaltung einer lebendigen und modernen Innenstadt ·
Kampagne „Sauberes Staßfurt“ |
Gesellschaftliches
Miteinander |
·
Familienfreundlichkeit weiterentwickeln und durchsetzen ·
generationsübergreifendes Zusammenleben fördern ·
Offensiv-Programme zur Unterstützung von Zuzug ·
Förderung des Mottos „Staßfurt – eine Stadt für alle“, inklusive
Lebens- und Wohnmodelle entwickeln |
- Alternativen
Das Leitbildverfahren kann ohne den Einsatz von Fördermitteln in dieser
sinnvollen Struktur nicht durchgeführt werden. Es würden in diesem Falle auch
keine finanziellen Unterstützungen für den Anstoß von Leitprojekten zur
Verfügung stehen.
- finanzielle Auswirkungen
Die Stadt rechnet mit einem Gesamtkostenumfang von etwa 100.000 Euro für
die Entwicklung des Leitbildes und die Initialisierung des Umsetzungsprozesses.
Die Förderquote liegt bei 80 Prozent, so dass der Stadt Eigenmittel von 20.000
Euro entstehen. Aus ihrer Sicht sollten in etwa 30 bis 40 Prozent der
Ressourcen in den unmittelbaren Leitbildprozess sowie die Ideenentwicklung
investiert werden. Diese werden unter anderem benötigt für:
• Durchführung von Veranstaltungen
• Online-Plattformen, Befragungen
• Externe Prozessbegleitung
• professionelle Moderation
• Erstellung von Druck- und
Web-Erzeugnissen (Öffentlichkeitsarbeit)
• Entwicklung von Leitprojekten
Weitere 60 bis 70
Prozent sollten in die Umsetzung der im Projekt erarbeiteten Leitprojekte
investiert werden.
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Durchführung eines umfangreichen
Leitbildprozesses für die Stadt Staßfurt unter Einbeziehung von Akteuren aus
den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft, Politik, Kultur, Bildung, Freizeit und
Verwaltung. Im Prozess sollen konkrete Ideen und Ansätze erarbeitet werden, die
durch zielgerichtete und nachhaltige Leitprojekte im Sinne einer erfolgreichen
städtischen Entwicklung umgesetzt werden können. Die Verwaltung wird
beauftragt, Fördermittel zu beantragen, die zur Unterstützung der Erarbeitung
und Durchführung dienen. Die aus dem Prozess entstehenden Aufwendungen und
Erträge sind in den Haushalt 2016
aufzunehmen.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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