Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.01.2016 mit Beschluss
0214/2015 den Oberbürgermeister beauftragt, als Maßnahme der Haushaltskonsolidierung die bestehende
Verwaltungskostensatzung zu überarbeiten und die Kostensätze zu überprüfen.
Die derzeit gültige Verwaltungskostensatzung datiert aus dem Jahr 2005
und wurde mit Beschluss vom 27.09.2012 angepasst. Mit der vorliegenden 2.
Änderungssatzung sollen die Stundensätze aktualisiert und einige Kostentarife
konkretisiert bzw. die Gebührenhöhe angepasst werden.
Eine tatsächliche
Kalkulation der aktuellen Kosten für die Erbringung von Verwaltungs-leistungen
kann erst nach Aufbau einer Kosten- und Leistungsrechnung erfolgen. Aus diesem
Grund erfolgte ein Vergleich mit anderen Städten ähnlicher Größenordnung um
sich an den Kostentarifen dieser vergleichbaren Städte zu orientieren.
Die Anpassung der
Stundensätze erfolgt in Anlehnung an die aktuelle allgemeine Gebührenordnung
des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA).
- Lösung
Die Verwaltungskostensatzung wird zunächst mit Beschluss der 2.
Änderungssatzung und der überarbeiteten Anlage 1 (Kostentarife) aktualisiert.
- Alternativen
Alternativ würde die Verwaltungskostensatzung aus dem Jahr 2005 in der
Fassung der 1. Änderungssatzung unverändert Gültigkeit behalten.
- finanzielle Auswirkungen
Durch die Anhebung der Stundensätze und die Konkretisierung bzw.
Anpassung einzelner Kostentarife sind Ertragssteigerungen zu erwarten, die dem
Haushalt der Stadt zufließen.
Anlagenverzeichnis:
- 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Verwaltungskosten
- Synopse
- aktualisierte Anlage 1
(Kostentarife)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 2. Satzung zur Änderung
der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis
(Verwaltungskostensatzung) vom 25.02.2005.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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