Betreff
2. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung
Vorlage
0274/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.01.2016 mit Beschluss 0214/2015 den Oberbürgermeister beauftragt, als Maßnahme der Haushaltskonsolidierung die bestehende Verwaltungskostensatzung zu überarbeiten und die Kostensätze zu überprüfen.

 

Die derzeit gültige Verwaltungskostensatzung datiert aus dem Jahr 2005 und wurde mit Beschluss vom 27.09.2012 angepasst. Mit der vorliegenden 2. Änderungssatzung sollen die Stundensätze aktualisiert und einige Kostentarife konkretisiert bzw. die Gebührenhöhe angepasst werden.

 

Eine tatsächliche Kalkulation der aktuellen Kosten für die Erbringung von Verwaltungs-leistungen kann erst nach Aufbau einer Kosten- und Leistungsrechnung erfolgen. Aus diesem Grund erfolgte ein Vergleich mit anderen Städten ähnlicher Größenordnung um sich an den Kostentarifen dieser vergleichbaren Städte zu orientieren.

 

Die Anpassung der Stundensätze erfolgt in Anlehnung an die aktuelle allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA).

 

  • Lösung

Die Verwaltungskostensatzung wird zunächst mit Beschluss der 2. Änderungssatzung und der überarbeiteten Anlage 1 (Kostentarife) aktualisiert.

 

  • Alternativen

Alternativ würde die Verwaltungskostensatzung aus dem Jahr 2005 in der Fassung der 1. Änderungssatzung unverändert Gültigkeit behalten.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Durch die Anhebung der Stundensätze und die Konkretisierung bzw. Anpassung einzelner Kostentarife sind Ertragssteigerungen zu erwarten, die dem Haushalt der Stadt zufließen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von                                           Verwaltungskosten

                - Synopse

            - aktualisierte Anlage 1 (Kostentarife)

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 25.02.2005.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt