Betreff
Verwendung der Erträge aus dem Zuwendungsvertrag zwischen der Gemeinde Förderstedt und der Firma Sodawerk Staßfurt GmbH & Co. KG (Ertrag aus 2016 sowie Restbeträge aus den Jahren 2013 – 2015)
Vorlage
0277/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

  • Ziel der Vorlage

 

Die sanitären Einrichtungen in der Sporthalle Atzendorf befinden sich seit mehreren Jahren in einem sehr schlechten Zustand. Sowohl die Damen- als auch die Herrentoiletten und die Duschanlagen müssten saniert und renoviert werden. Die finanzielle Situation der Stadt Staßfurt hat in den letzten Jahren eine grundhafte Sanierung dieses Bereichs nicht hergegeben.

 

  • Lösung

 

Die Stadt Staßfurt erhält jährlich aus einem Zuwendungsvertrag zwischen der Gemeinde Förderstedt und der Firma Sodawerk Staßfurt GmbH & Co. KG einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro. Gemäß Anlage 1 zum Vertrag kann dieser Betrag für die Instandhaltung der Sportanlagen im Gebiet der ehemaligen Gemeinde Förderstedt verwendet werden. Mit dem Zuwendungsbetrag für das Jahr 2016 sowie den nicht verwendeten Erträgen aus den Jahren 2013 – 2015 können die dringendsten Ersatz- und Renovierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Der Ortschaftrat Förderstedt hat mit Beschluss 0249/2016 vom 07.03.2016 den Oberbürgermeister beauftragt, diesem Sachverhalt dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

 

  • Alternativen

 

keine

 

 


Anlagenverzeichnis:

1. Zuwendungsvertrag

2. Beschluss 0249/2016 des Ortschaftsrates Förderstedt vom 07.03.2016

3. Übersicht Verwendung Windkraftgelder 2012 - 2015               

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, die bisher nicht verwendeten Erträge aus dem Zuwendungsvertrag zwischen der Gemeinde Förderstedt und der Firma Sodawerk Staßfurt GmbH & Co. KG für die Jahre 2013 bis 2015 in Höhe von insgesamt 3.802.35 € sowie den Ertrag für das Jahr 2016 in Höhe von 3.000,00 € für die Sanierung der Sanitäranlagen in der Sporthalle Atzendorf nach Abstimmung mit der Sponsorin zu verwenden.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine