Betreff
Ersatzbeschaffung einer Kletterturmanlage für die Kita „Leopoldshaller Spatzennest“
Vorlage
0278/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung der Spielplätze in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Staßfurt durch die DEKRA wurde festgestellt, dass die Kletterturmanlage auf dem Außengelände der Kita „Leopoldshaller Spatzennest“ schwerwiegende Mängel aufweist und gesperrt werden muss. Eine Reparatur kam aufgrund des Alters des Spielgeräts nicht mehr in Frage. Das Spielgerät wurde aus Sicherheitsgründen abgebaut.

Zur Durchführung der Ersatzbeschaffung sind im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 15.000,00 € eingestellt worden. Die Ersatzbeschaffung ist im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ohne Stadtratsbeschluss nicht möglich.

 

  • Lösung

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt als Einzelmaßnahme die Ersatzbeschaffung einer Kletterturmanlage, um den Kindern der Einrichtung bereits noch in diesem Sommer die Nutzung der Anlage zu ermöglichen.

 

  • Alternativen

Ersatzbeschaffung einschließlich Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach In- krafttreten der Haushaltssatzung für das Jahr 2016.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Zur Umsetzung der Maßnahme sind im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 15.000,00 € enthalten.

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - Protokoll DEKRA-Prüfung

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Ersatzbeschaffung einer Kletterturmanlage für die Kita „Leopoldshaller Spatzennest“.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

15.000 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächlicher Aufwand

15.000 €

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

3.6.5.1.012

 

 

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf 2016

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt