Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung der Spielplätze in den
Kindertageseinrichtungen der Stadt Staßfurt durch die DEKRA wurde festgestellt,
dass die Kletterturmanlage auf dem Außengelände der Kita „Leopoldshaller
Spatzennest“ schwerwiegende Mängel aufweist und gesperrt werden muss. Eine
Reparatur kam aufgrund des Alters des Spielgeräts nicht mehr in Frage. Das
Spielgerät wurde aus Sicherheitsgründen abgebaut.
Zur Durchführung der Ersatzbeschaffung sind im Haushaltsplanentwurf für
das Jahr 2016 15.000,00 € eingestellt worden. Die Ersatzbeschaffung ist im
Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ohne Stadtratsbeschluss nicht möglich.
- Lösung
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt als Einzelmaßnahme die
Ersatzbeschaffung einer Kletterturmanlage, um den Kindern der Einrichtung
bereits noch in diesem Sommer die Nutzung der Anlage zu ermöglichen.
- Alternativen
Ersatzbeschaffung einschließlich Ausschreibungs- und Vergabeverfahren
erst nach In- krafttreten der Haushaltssatzung für das Jahr 2016.
- finanzielle Auswirkungen
Zur Umsetzung der
Maßnahme sind im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 15.000,00 € enthalten.
Anlagenverzeichnis:
- Protokoll
DEKRA-Prüfung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt die Ersatzbeschaffung einer Kletterturmanlage für die
Kita „Leopoldshaller Spatzennest“.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
15.000 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
15.000 € |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
3.6.5.1.012 |
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Die Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf 2016 |
enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung
Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle
Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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