Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Nach § 85 Abs. 7 Satz 1 KVG LSA endet
Amtszeit und das Ehrenbeamtenverhältnis des Ortsbürgermeisters vor Ende der
Wahlperiode des Ortschaftsrates zu dem Zeitpunkt, in dem er auf sein Amt
verzichtet, vorzeitig abgewählt wird oder aus dem Ortschaftsrat ausscheidet.
Herr Hennicke hat mit Schreiben vom 29.03.2016 erklärt, dass er mit
sofortiger Wirkung auf sein Amt als Ortsbürgermeister verzichtet. Gemäß § 85
Abs. 7 Satz 2 KVG LSA stellt der Stadtrat das Vorliegen der Voraussetzungen
nach Satz 1 durch Beschluss fest.
- Lösung
Der Stadtrat stellt
das Vorliegen der Voraussetzungen entsprechend fest.
- Alternativen
Es gibt keine
Alternativen.
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
-
Mandatsverzichtserklärung vom 29.03.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt stellt, aufgrund des Verzichtes auf sein
Amt für den Ortsbürgermeister der Ortschaft Neundorf, für Herrn Burkhard
Hennicke, das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 85 Abs. 7 Satz 1 KVG LSA
fest.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
- keine