Betreff
Ausnahmeregelung zum Verbrennungsverbot
Vorlage
0293/2016
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Dokumentiert durch eine überwältigende Zahl von Unterschriften ist der Wille der Bevölkerung nach einer Aufhebung des allgemeinen Verbrennungsverbotes deutlich geworden. Deshalb ist es an der Zeit, diesem Willen auch politisch Rechnung zu tragen. Dazu ist es angebracht einzelnen Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, zeitliche und räumliche Ausnahmen vom Brennverbot zu schaffen. Nur die Kommunen sind in der Lage einzuschätzen, wo und wann dies sinnvoll und mit einer minimalen Belastung für Mensch und Umwelt möglich ist. Den Kommunen soll die Möglichkeit gegeben werden, den örtlichen Gegebenheiten entsprechend Auflagen und Einschränkungen zu erlassen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Die Ahndung von Verstößen kann auch am effektivsten durch die entsprechenden Organe der Kommune erfolgen. Bei einer sachgerechten Ausgestaltung der Auflagen einer Ausnahmeregelung ist es möglich, sowohl ökonomische als auch ökologische Effekte zu erzielen.

 

 


 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beauftragt den Oberbürgermeister unverzüglich Verhandlungen mit dem Landrat des Salzlandkreises aufzunehmen, mit dem Ziel eine individuell ausgestaltete Ausnahmeregelung vom allgemeinen Verbrennungsverbot für die Stadt Staßfurt mit all seinen Ortsteilen zu erwirken. Es ist darauf hinzuwirken, dass der Kommune ermöglicht wird, eigenverantwortlich zeitliche und räumliche Ausnahmen vom Verbrennungsverbot zu gestatten.

 


Finanzierung:

 

keine