Sachverhalt:
Dokumentiert durch
eine überwältigende Zahl von Unterschriften ist der Wille der Bevölkerung nach
einer Aufhebung des allgemeinen Verbrennungsverbotes deutlich geworden. Deshalb
ist es an der Zeit, diesem Willen auch politisch Rechnung zu tragen. Dazu ist
es angebracht einzelnen Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, zeitliche und
räumliche Ausnahmen vom Brennverbot zu schaffen. Nur die Kommunen sind in der
Lage einzuschätzen, wo und wann dies sinnvoll und mit einer minimalen Belastung
für Mensch und Umwelt möglich ist. Den Kommunen soll die Möglichkeit gegeben
werden, den örtlichen Gegebenheiten entsprechend Auflagen und Einschränkungen
zu erlassen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Die Ahndung von Verstößen
kann auch am effektivsten durch die entsprechenden Organe der Kommune erfolgen.
Bei einer sachgerechten Ausgestaltung der Auflagen einer Ausnahmeregelung ist
es möglich, sowohl ökonomische als auch ökologische Effekte zu erzielen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beauftragt den Oberbürgermeister unverzüglich Verhandlungen mit
dem Landrat des Salzlandkreises aufzunehmen, mit dem Ziel eine individuell
ausgestaltete Ausnahmeregelung vom allgemeinen Verbrennungsverbot für die Stadt
Staßfurt mit all seinen Ortsteilen zu erwirken. Es ist darauf hinzuwirken, dass
der Kommune ermöglicht wird, eigenverantwortlich zeitliche und räumliche
Ausnahmen vom Verbrennungsverbot zu gestatten.
Finanzierung:
keine