Sachverhalt:
Der Stadtrat hat am 07.04.2016 die zweite
öffentliche Auslegung beschlossen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung am
11.04.2016 erfolgte die zweite öffentliche Auslegung des Planentwurfes im
Zeitraum vom 19.04.2016 bis einschließlich 20.05.2016. Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
erfolgte zeitgleich.
Seitens der Öffentlichkeit wurden im Rahmen
der zweiten öffentlichen Auslegung Anregungen, Hinweise und Einwände abgegeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, der Öffentlichkeit sowie der Nachbargemeinden wurden geprüft und mit
folgendem Ergebnis - entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle (siehe
Anlage) - gegen- und untereinander abgewogen und in Planzeichnung, Textteil
sowie in der Begründung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen.
Der Bebauungsplan kann vom
Stadtrat als Satzung beschlossen werden.
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Ziel der Vorlage
Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr.
52-I/12 gemäß § 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsgebot)
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Lösung
Der Stadtrat folgt den Abwägungsvorschlägen
und fasst den Abwägungsbeschluss.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Alternativen
-keine-
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finanzielle Auswirkungen
Die mit der städtebaulichen Planung entstehenden Kosten werden in vollem
Umfang vom gemeinsamen Vorhabenträger übernommen. Zwischen dem gemeinsamen
Vorhabenträger und der Stadt Staßfurt wurde ein städtebaulicher Vertrag
geschlossen, der u.a. detaillierte Regelungen zur Kostenübernahme enthält.
Anlagenverzeichnis:
- Abwägungsprotokoll zum Bebauungsplans Nr.
52-I/12
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt
gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB die Abwägung der im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden
vorgebrachten Stellungnahmen zum
Bebauungsplans Nr. 52-I/12 „Autohof Brumby / BAB 14 AS Calbe“ der Stadt
Staßfurt / OT Brumby.