Betreff
Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 52-I/12 „Autohof Brumby / BAB 14 AS Calbe“, Stadt Staßfurt / OT Brumby
Vorlage
0314/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Stadtrat hat am 07.04.2016 die zweite öffentliche Auslegung beschlossen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung am 11.04.2016 erfolgte die zweite öffentliche Auslegung des Planentwurfes im Zeitraum vom 19.04.2016 bis einschließlich 20.05.2016. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden erfolgte zeitgleich.

 

Seitens der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung Anregungen, Hinweise und Einwände abgegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit sowie der Nachbargemeinden wurden geprüft und mit folgendem Ergebnis - entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle (siehe Anlage) - gegen- und untereinander abgewogen und in Planzeichnung, Textteil sowie in der Begründung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen.

 

Der Bebauungsplan kann vom Stadtrat als Satzung beschlossen werden.

 

·        Ziel der Vorlage

Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 52-I/12 gemäß § 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsgebot)

 

·        Lösung

Der Stadtrat folgt den Abwägungsvorschlägen und fasst den Abwägungsbeschluss.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

·        Alternativen

-keine-

 

·        finanzielle Auswirkungen

Die mit der städtebaulichen Planung entstehenden Kosten werden in vollem Umfang vom gemeinsamen Vorhabenträger übernommen. Zwischen dem gemeinsamen Vorhabenträger und der Stadt Staßfurt wurde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der u.a. detaillierte Regelungen zur Kostenübernahme enthält.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Abwägungsprotokoll zum Bebauungsplans Nr. 52-I/12

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB die Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen zum  Bebauungsplans Nr. 52-I/12 „Autohof Brumby / BAB 14 AS Calbe“ der Stadt Staßfurt / OT Brumby.