Betreff
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplans Nr. 52-I/12 „Autohof Brumby / BAB 14 AS Calbe“, Stadt Staßfurt / OT Brumby
Vorlage
0315/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das durch das BauGB vorgegebene Bauleitplanverfahren (Satzungsgebungsverfahren) wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden haben stattgefunden. Die vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken wurden geprüft und durch Beschluss gegen- und untereinander abgewogen.

 

Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 52-I/12 „Autohof Brumby / BAB 14 AS Calbe“ kann als Satzung beschlossen werden Die Begründung (einschließlich Umweltbericht) zum Bebauungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung werden gebilligt.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

  • Ziel der Vorlage

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan

 

  • Lösung

Der Stadtrat fasst den Satzungsbeschluss.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen (In-Kraft-Treten). Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  • Alternativen

-keine-

 

  • finanzielle Auswirkungen

Die mit der städtebaulichen Planung entstehenden Kosten werden in vollem Umfang vom gemeinsamen Vorhabenträger übernommen. Zwischen dem gemeinsamen Vorhabenträger und der Stadt Staßfurt wurde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der u.a. detaillierte Regelungen zur Kostenübernahme enthält.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen

-       Begründung (einschließlich Umweltbericht) und zusammenfassender Erklärung

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 45 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 4 KVG LSA den Bebauungsplans Nr. 52-I/12 „Autohof Brumby / BAB 14 AS Calbe“ der Stadt Staßfurt / OT Brumby, bestehend aus der Planzeichnung mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen in der vorliegenden Fassung vom 29.07.2016  als Satzung.

 

Die Begründung (einschließlich Umweltbericht) zum Bebauungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung werden hiermit gebilligt.