Sachverhalt:
Die Stadt Staßfurt beabsichtigt - im Bereich des Ortsteiles Atzendorf -
die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47/16 „Wohngebiet Am Park“ als
qualifizierten Bebauungsplan im Regelverfahren gemäß BauGB.
Zeitgleich sollen die bestehenden rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 3
„Gewerbegebiet an der B 71“ und Nr. 3 A „Wohnanlage Am Park“ vom 30.03.1995 zur
Klarstellung der bauplanungsrechtlichen Situation aufgehoben bzw. durch den
neuaufzustellenden Bebauungsplan ersetzt werden. Beide Bebauungspläne leiden
teilweise an erheblichen Form- und Verfahrensfehlern.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47/16 verfolgt die Stadt
Staßfurt insbesondere folgende Planungsziele:
-
Reduzierung
des ursprünglich geplanten Wohnbaugebietes (mit ca. 145 Bauparzellen) auf Grund
fehlender Nachfrage, damit verbunden
-
eine
Anpassung und Reduzierung von öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen
(Reduzierung von Erschließungs-/Infrastrukturmaßnahmen)
-
Planung
und Sicherung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft sowie von Flächen für die Landwirtschaft
-
Sicherung
einer vorhandenen Freizeitanlage („Tierschule und Erlebnishof“)
-
Anpassung
und Sicherung des vorhandenen Gebäudebestands, der Nutzungen sowie etwaigen
Erweiterungsflächen
- Ziel der Vorlage
Mit dem Aufstellungsbeschluss werden das
Bebauungsplanverfahren und die Aufhebung eingeleitet.
- Lösung
Der Stadtrat beschließt die Einleitung des
Verfahrens.
- Alternativen
Der Stadtrat leitet das Verfahren nicht ein. Die vorhandenen
fehlerhaften Bebauungspläne gelten fort und die bisherige bauplanungsrechtliche
Situation bleibt unverändert. Die seit 1995 verfolgten Planungsziele sind trotz
stagnierender Nachfrage an Wohnbaugrundstücken sukzessive umzusetzen
(Gebietserschließung).
- finanzielle Auswirkungen
Durch das Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Staßfurt
Planungskosten in Höhe von ca. 42.500 Euro.
Anlagenverzeichnis:
-
Räumlicher
Geltungsbereich zum Aufstellungsbereich und Aufhebungsbereich
-
Bebauungsplan
Nr. 3 und 3A
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 45 Abs. 3 Nr. 4 KVG LSA die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 47/16 „Wohngebiet Am Park“ einschließlich örtlicher
Bauvorschriften in Staßfurt / OT Atzendorf - einschließlich die Aufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet an der B 71“ und des Bebauungsplanes Nr. 3
A „Wohnanlage Am Park“ vom 30.03.1995 - und die Einleitung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge
oder -einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder -auszahlungen in Höhe von
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-
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42.500
€ |
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
61/5.1.1.2
5431000 |
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einmalig |
laufend |
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Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht
enthalten |
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Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl
Auszahlung) |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge
in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon
- sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung. |
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Die
Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen: |
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durch
Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag,
Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
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