Betreff
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 47/16 „Wohngebiet Am Park“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften, OT Atzendorf (zugleich Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet an der B 71“ (Anm.: heute L 50) und des Bebauungsplanes Nr. 3 A „Wohnanlage Am Park“ vom 30.03.1995)
Vorlage
0316/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Stadt Staßfurt beabsichtigt - im Bereich des Ortsteiles Atzendorf - die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47/16 „Wohngebiet Am Park“ als qualifizierten Bebauungsplan im Regelverfahren gemäß BauGB.

Zeitgleich sollen die bestehenden rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 3 „Gewerbegebiet an der B 71“ und Nr. 3 A „Wohnanlage Am Park“ vom 30.03.1995 zur Klarstellung der bauplanungsrechtlichen Situation aufgehoben bzw. durch den neuaufzustellenden Bebauungsplan ersetzt werden. Beide Bebauungspläne leiden teilweise an erheblichen Form- und Verfahrensfehlern.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47/16 verfolgt die Stadt Staßfurt insbesondere folgende Planungsziele:

 

-       Reduzierung des ursprünglich geplanten Wohnbaugebietes (mit ca. 145 Bauparzellen) auf Grund fehlender Nachfrage, damit verbunden

-       eine Anpassung und Reduzierung von öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen (Reduzierung von Erschließungs-/Infrastrukturmaßnahmen)

-       Planung und Sicherung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie von Flächen für die Landwirtschaft

-       Sicherung einer vorhandenen Freizeitanlage („Tierschule und Erlebnishof“)

-       Anpassung und Sicherung des vorhandenen Gebäudebestands, der Nutzungen sowie etwaigen Erweiterungsflächen

 

  • Ziel der Vorlage

Mit dem Aufstellungsbeschluss werden das Bebauungsplanverfahren und die Aufhebung eingeleitet.

 

  • Lösung

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens.

 

  • Alternativen

Der Stadtrat leitet das Verfahren nicht ein. Die vorhandenen fehlerhaften Bebauungspläne gelten fort und die bisherige bauplanungsrechtliche Situation bleibt unverändert. Die seit 1995 verfolgten Planungsziele sind trotz stagnierender Nachfrage an Wohnbaugrundstücken sukzessive umzusetzen (Gebietserschließung).

 

  • finanzielle Auswirkungen

Durch das Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Staßfurt Planungskosten in Höhe von ca. 42.500 Euro.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Räumlicher Geltungsbereich zum Aufstellungsbereich und Aufhebungsbereich

-       Bebauungsplan Nr. 3 und 3A

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 45 Abs. 3 Nr. 4 KVG LSA die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47/16 „Wohngebiet Am Park“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften in Staßfurt / OT Atzendorf - einschließlich die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet an der B 71“ und des Bebauungsplanes Nr. 3 A „Wohnanlage Am Park“ vom 30.03.1995 - und die Einleitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

42.500 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

 

 

davon   - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

            - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

61/5.1.1.2 5431000

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon   - sächliche Aufwand

     

 

 

 

            - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt