Betreff
Sanierung der Grundschule „Ludwig Uhland“ Staßfurt – Antragstellung STARK III
Vorlage
0319/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt wurde mit der Mitteilungsvorlage M/0002/2014 über die Bedarfsanmeldungen zum STARK-III-Programm informiert. Die bestandsfähigen Einrichtungen wurden zum Termin 30.09.2014 angemeldet.

 

Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln aus dem STARK-III-Programm bilden die entsprechenden Richtlinien. Mittlerweile liegt der Entwurf der „Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen“ (STARK III plus EFRE – Richtlinie) vor. Ausgehend von diesem Entwurf sowie von aktuellen Informationen durch das Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt wird die Antragstellung zu den Stichtagen 21.11.2016, 15.05.2017 sowie 31.10.2017 möglich sein.

 

Es ist beabsichtigt, die Sanierung der Grundschule „Ludwig Uhland“ baldmöglichst zu beginnen. Aus diesem Grund soll die Beantragung zum Stichtag 21.11.2016 erfolgen. Für die Antragstellung ist es erforderlich, den Planungsstand und das weitere Vorgehen durch den Stadtrat zu bestätigen.

 

  • Lösung

Der Stadtrat bestätigt die Antragstellung zum 21.11.2016 und die Ziele der Sanierung der Grundschule „Ludwig Uhland“ auf der Grundlage des Planungsstandes vom 26.07.2016.

 

  • Alternativen

Bei Nutzung eines der späteren Stichtage würde die Reihenfolge der Abarbeitung der potentiellen STARK-III-Maßnahmen verändert, so dass eine Abarbeitung unter Beachtung der finanziellen und personellen Möglichkeiten gefährdet wäre.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Die für die Maßnahme erforderlichen Einzahlungen und Auszahlungen sind im Haushaltsplan 2016 im Haushaltsjahr 2016 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung 2017 und 2018 veranschlagt und stellen sich wie folgt dar:

 

 

Einzahlungen

(Fördermittel)

Auszahlungen

Verbleibender

Eigenanteil

2016

140.000

200.000

60.000

2017

1.106.700

1.581.000

474.300

2018

1.563.700

2.233.900

670.200

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - Anlage 1:          Erläuterungen zum Maßnahmeninhalt

                - Anlage 2:          Außenanlagenplan

                - Anlage 3:          Vorentwurf Erdgeschoss

                - Anlage 4:          Vorentwurf 1. OG

                - Anlage 5:          Vorentwurf 2. OG

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, auf der Grundlage des Planungsstandes vom 26.07.2016 (Anlage) für die Sanierung der Grundschule „Ludwig Uhland“ in Staßfurt Fördermittel aus dem STARK-III-Programm zu beantragen.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

2.810.400 €

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

4.014.900 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

1.204.500 €

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

40/2.1.1.1.

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt