Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt wurde mit der Mitteilungsvorlage
M/0002/2014 über die Bedarfsanmeldungen zum STARK-III-Programm informiert. Die
bestandsfähigen Einrichtungen wurden zum Termin 30.09.2014 angemeldet.
Grundlage für die Beantragung
von Fördermitteln aus dem STARK-III-Programm bilden die entsprechenden
Richtlinien. Mittlerweile liegt der Entwurf der „Richtlinie zur Förderung von
Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen
Gebäuden und Infrastrukturen“ (STARK III plus EFRE – Richtlinie) vor. Ausgehend
von diesem Entwurf sowie von aktuellen Informationen durch das Ministerium für
Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt wird die Antragstellung zu den Stichtagen
21.11.2016, 15.05.2017 sowie 31.10.2017 möglich sein.
Es ist beabsichtigt, die
Sanierung der Grundschule „Ludwig Uhland“ baldmöglichst zu beginnen. Aus diesem
Grund soll die Beantragung zum Stichtag 21.11.2016 erfolgen. Für die
Antragstellung ist es erforderlich, den Planungsstand und das weitere Vorgehen
durch den Stadtrat zu bestätigen.
- Lösung
Der Stadtrat bestätigt die Antragstellung zum 21.11.2016 und die Ziele
der Sanierung der Grundschule „Ludwig Uhland“ auf der Grundlage des
Planungsstandes vom 26.07.2016.
- Alternativen
Bei Nutzung eines der späteren Stichtage würde die Reihenfolge der
Abarbeitung der potentiellen STARK-III-Maßnahmen verändert, so dass eine
Abarbeitung unter Beachtung der finanziellen und personellen Möglichkeiten
gefährdet wäre.
- finanzielle Auswirkungen
Die für die
Maßnahme erforderlichen Einzahlungen und Auszahlungen sind im Haushaltsplan
2016 im Haushaltsjahr 2016 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung 2017 und
2018 veranschlagt und stellen sich wie folgt dar:
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Einzahlungen (Fördermittel) |
Auszahlungen |
Verbleibender Eigenanteil |
2016 |
140.000 |
200.000 |
60.000 |
2017 |
1.106.700 |
1.581.000 |
474.300 |
2018 |
1.563.700 |
2.233.900 |
670.200 |
Anlagenverzeichnis:
- Anlage 1: Erläuterungen
zum Maßnahmeninhalt
-
Anlage 2: Außenanlagenplan
-
Anlage 3: Vorentwurf Erdgeschoss
-
Anlage 4: Vorentwurf 1. OG
-
Anlage 5: Vorentwurf 2. OG
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt, auf der Grundlage des Planungsstandes vom 26.07.2016
(Anlage) für die Sanierung der Grundschule „Ludwig Uhland“ in Staßfurt
Fördermittel aus dem STARK-III-Programm zu beantragen.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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2.810.400 € |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
4.014.900 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
1.204.500 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
40/2.1.1.1. |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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