Betreff
Durchführung Salzlandfest am 1. Wochenende im Juli
Vorlage
0322/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

Sowohl im Jahr 2016 als auch im Jahr 2017 konnte und kann das Staßfurter Salzlandfest nicht wie in den Vorjahren am 3. Wochenende im Juni durchgeführt werden. Die Terminverschiebung im Jahr 2016 beruhte auf einer Verpflichtung des Mitveranstalters „Salzland Center GmbH“ zur Durchführung von Abiturfeiern in den Räumlichkeiten des Salzland Centers und somit fehlenden Kapazitäten. Im Jahr 2017 findet am 3. Wochenende im Juni der Sachsen-Anhalt-Tag statt. An diesem Wochenende werden voraussichtlich wenige Händler und Schausteller zur Verfügung stehen. Außerdem sind vielzählige Vereine und Institutionen, die normalerweise das Salzlandfest mitgestalten, im Rahmen des Sachsen-Anhalt-Tages eingebunden. Hinzu kommt, dass sich die wirtschaftliche Situation der Besucher am Monatsbeginn besser darstellt, als gegen Ende eines Monats, woraus alle Beteiligten – Veranstalter, mitgestaltende Vereine und Institutionen sowie auch die Besucher – einen Nutzen ziehen können.

 

  • Lösung

 

Um das Salzlandfest auch zukünftig für die Besucher und Veranstalter zu einem verlässlichen Termin durchführen zu können, sollte der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließen, das Salzlandfest jährlich in der Regel am 01. Wochenende im Juli durchzuführen.

 

  • Alternativen

 

Der Stadtrat beschließt, das Salzlandfest ab 2018 wieder jährlich in der Regel am 3. Wochenende im Juni durchzuführen. Damit würde das Fest in den nächsten Jahren außerhalb der Sommerferien durchgeführt (Ferienzeiten bis 2021 wurden zugrunde gelegt).

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

keine

 

 


Anlagenverzeichnis:

keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, das jährlich stattfindende Salzlandfest der Stadt Staßfurt in der Regel am 1. Wochenende im Juli durchzuführen.