Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Vertretung der Stadt Staßfurt in den Organen der Gesellschaften, an
denen sie beteiligt ist, erfolgt auf der Grundlage des § 131 KVG LSA in
Verbindung mit den entsprechenden Regelungen in den Gesellschaftsverträgen.
Am 18.08.2016 wurde dem Oberbürgermeister der Stadt Staßfurt per E-Mail
durch den Fraktionsvorsitzenden der SPD / Grüne Stadtratsfraktion, Herrn
Michael Hauschild, eine Änderung in der Besetzung der Gesellschafterversammlung
der Wohnungs- und Baugesellschaft mbH Staßfurt bekannt gegeben.
Der von der SPD/Grüne Stadtratsfraktion durch Beschluss des Stadtrates
vom 18.09.2014, Beschluss-Nr.: 0043/2014, entsandte Herrn Sven Wagner schied
durch Antritt des Amtes als Oberbürgermeister aus dem Stadtrat und somit aus
der Gesellschafterversammlung aus. Für ihn wurde durch die SPD/Grüne
Stadtratsfraktion am 18.08.2016 Herr Sebastian Sieglitz benannt.
Somit ist die Abberufung von Herrn Sven Wagner, der als
Oberbürgermeister nach § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Wohnungs- und
Baugesellschaft mbH Staßfurt ohnehin Mitglied der Gesellschafterversammlung
ist, aus der Gesellschafterversammlung der Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Staßfurt sowie die Entsendung von Herrn Sebastian Sieglitz in die
Gesellschafterversammlung der Wohnungs- und Baugesellschaft mbH Staßfurt
erforderlich.
- Lösung
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt stellt durch Beschluss die personelle
Veränderung in der Besetzung der Gesellschafterversammlung der Wohnungs- und
Baugesellschaft mbH Staßfurt fest.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
- keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt
-
die
Abberufung von Herrn Sven Wagner aus der Gesellschafterversammlung der
Wohnungs- und Baugesellschaft mbH Staßfurt und
-
die
Entsendung von Herrn Sebastian Sieglitz in die Gesellschafterversammlung der
Wohnungs- und Baugesellschaft mbH Staßfurt.