Betreff
Grundsatzbeschluss Benennung von Straßenbrücken im Stadtgebiet der Stadt Staßfurt
Vorlage
0331/2016
Art
Sachantrag

Sachverhalt:

Eine (Um-) Benennung von Straßenbrücken ist nicht erforderlich, weil alle Straßenbrücken bereits einen Straßen- und damit Brückennamen gemäß Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Staßfurt vom 15.09.2011 (Stadtratsbeschluss 0432/2011) besitzen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - Sachantrag der Fraktion UWG Salzland/AfD

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt, dass Straßenbrücken als Bestandteile der vorhandenen Straßenkörper

auf dem Gebiet der Stadt Staßfurt keinen separaten Straßen-/Brückennamen i.S. einer

Erschließungs- oder Traditions-/ Ehrungsnamensgebung erhalten.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: