Betreff
Grundsatzbeschluss Benennung von Straßenbrücken im Stadtgebiet der Stadt Staßfurt
Vorlage
0331/2016
Art
Sachantrag
Sachverhalt:
Eine (Um-)
Benennung von Straßenbrücken ist nicht erforderlich, weil alle Straßenbrücken
bereits einen Straßen- und damit Brückennamen gemäß Straßenbestandsverzeichnis
der Stadt Staßfurt vom 15.09.2011 (Stadtratsbeschluss 0432/2011) besitzen.
Anlagenverzeichnis:
-
Sachantrag der Fraktion UWG Salzland/AfD
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt, dass Straßenbrücken als Bestandteile der vorhandenen Straßenkörper
auf dem Gebiet der
Stadt Staßfurt keinen separaten Straßen-/Brückennamen i.S. einer
Erschließungs- oder
Traditions-/ Ehrungsnamensgebung erhalten.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt: