Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Mit zunehmendem
Alter und veränderten Standortverhältnissen, wie schwankenden Grundwasserverhältnissen, Wildwuchs und
damit teilweise beengte Lagen, erhöht
sich die Gefahr von Astabbrüchen und absterbenden Gehölzen.
Der Radweg R1,
welcher durch das Gebiet verläuft, wird intensiv genutzt. Unter anderem dient er auch als
Aufenthaltsort und zur Erholung. Entlang der Wege befinden sich Bänke.
Bei LSG Horst und
Roßbahn handelt es sich um geschützte Landschaftsbestandteile
(§ 29 BNatschG), welche zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes
dienen. Des Weiteren trägt das Gesamtareal zur Belebung, Aufwertung und Gliederung des Orts- und
Landschaftsbildes bei.
Im Hinblick auf die
notwendigen Arbeiten sollte die Ausführung der Maßnahmen noch in diesem Jahr erfolgen.
Die dafür erforderlichen
finanziellen Mittel können nicht aus dem Budget des Fachdienstes Planung, Umwelt und Liegenschaften
bereitgestellt werden.
- Lösung
Der Ausschuss für
Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben beschließt eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 40.000,00 Euro zur
Finanzierung dieser Maßnahme.
- Alternativen
Sperrungen der Wege
und Gartenparzellen sind nicht auszuschließen.
- finanzielle Auswirkungen
Die
Mehraufwendungen werden gedeckt aus der gegenüber dem Haushaltsplan höheren Gewinnausschüttung der
Technischen Werke Staßfurt GmbH, beschlossen
in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 23.08.2016.
Damit ist die
Voraussetzung für die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 105 KVG LSA erfüllt.
Anlagenverzeichnis:
- Übersichtsplan
- Angebot
Herstellen der Verkehrssicherheit am R1 LSG Horst
- Angebot
Baumarbeiten Fahrradweg zwischen den Gärten
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben der Stadt Staßfurt beschließt die
überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 40.000,00 Euro für die Durchführung der
Verkehrssicherheit (Fällung / Totholzentfernung) des Baumbestandes entlang des
R1 vom Neumarkt bis zum Objekt des WAZV (Am Schütz 2) über die Roßbahn
verlaufend.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
40.000,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
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davon - sächlicher Aufwand |
40.000,00 € |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
61.1/5.5.4.1.5221 |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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