Betreff
Überplanmäßige Aufwendung Verkehrssicherheitspflicht an Bäumen LSG Horst + Roßbahn
Vorlage
0336/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

                Mit zunehmendem Alter und veränderten Standortverhältnissen, wie               schwankenden Grundwasserverhältnissen, Wildwuchs und damit teilweise     beengte Lagen, erhöht sich die Gefahr von Astabbrüchen und absterbenden         Gehölzen.

                Der Radweg R1, welcher durch das Gebiet verläuft, wird intensiv genutzt. Unter           anderem dient er auch als Aufenthaltsort und zur Erholung. Entlang der Wege      befinden sich Bänke.

                Bei LSG Horst und Roßbahn handelt es sich um geschützte        Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatschG), welche zur Erhaltung, Entwicklung                 oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des       Naturhaushaltes dienen. Des Weiteren trägt das Gesamtareal zur Belebung,      Aufwertung und Gliederung des Orts- und Landschaftsbildes bei.

                Im Hinblick auf die notwendigen Arbeiten sollte die Ausführung der Maßnahmen        noch in diesem Jahr erfolgen.

                Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel können nicht aus dem Budget des                Fachdienstes Planung, Umwelt und Liegenschaften bereitgestellt werden.

 

  • Lösung

                Der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben beschließt eine              überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 40.000,00 Euro zur Finanzierung     dieser Maßnahme.

 

  • Alternativen

                Sperrungen der Wege und Gartenparzellen sind nicht auszuschließen.

 

  • finanzielle Auswirkungen

                Die Mehraufwendungen werden gedeckt aus der gegenüber dem Haushaltsplan         höheren Gewinnausschüttung der Technischen Werke Staßfurt GmbH,                beschlossen in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 23.08.2016.

                Damit ist die Voraussetzung für die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 105         KVG LSA erfüllt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Übersichtsplan

-       Angebot Herstellen der Verkehrssicherheit am R1 LSG Horst

-       Angebot Baumarbeiten Fahrradweg zwischen den Gärten

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben der Stadt Staßfurt beschließt die überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 40.000,00 Euro für die Durchführung der Verkehrssicherheit (Fällung / Totholzentfernung) des Baumbestandes entlang des R1 vom Neumarkt bis zum Objekt des WAZV (Am Schütz 2) über die Roßbahn verlaufend.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

            

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

40.000,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

40.000,00

 

davon     - sächlicher Aufwand

40.000,00 €

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

61.1/5.5.4.1.5221

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt