Sachverhalt:
- Ziel:
Schaffung der Voraussetzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der
Unterhaltungsverbände „Untere Bode“, „Elbaue“ und „Selke/Obere Bode“ für die
Unterhaltung von öffentlichen Gewässern II. und I. Ordnung auf die
Grundstückseigentümer im gesamten Stadtgebiet der Stadt Staßfurt.
- Lösung:
Für die Beitragserhebung ist die Festsetzung des Beitragssatzes
erforderlich.
Der Beitragssatz 2015 wird gemäß §7 (2) der Satzung der Stadt Staßfurt
zur Umlage der Verbandsbeiträge der UHV „Untere Bode“, „Elbaue“ und
„Selke/Obere Bode“ in einer gesonderten Satzung festgelegt.
- Alternative:
Keine
Anlagenverzeichnis:
Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes 2015 der Satzung zur
Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“, „Elbaue“
und „Selke/Obere Bode“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Ergänzungssatzung zur
Festlegung des Beitragssatzes 2015 zur Umlage der Verbandsbeiträge der
Unterhaltungsverbände „Untere Bode“, „Elbaue“ und „Selke/Obere Bode“ für die
Unterhaltung von öffentlichen Gewässern II. und I. Ordnung.