Betreff
Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Staßfurt
Vorlage
0354/2016
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

  • Ziel der Vorlage

Gemäß § 41 Abs. 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) ist der Schulträger von Grundschulen für die Festlegung von Schulbezirken zuständig. Für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Staßfurt erfolgte dies in der Vergangenheit durch einen Stadtratsbeschluss.

 

Das Verwaltungsgericht Halle hat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit Beschluss vom 31.03.2014 (Anlage) entschieden, dass die bindende Festlegung von Schulbezirken die Rechtsform einer Satzung erfordert. Ein einfacher Gemeinderatsbeschluss genügt dazu nicht.

 

Nach den Ausführungen des Gerichts enthalten Schulbezirksfestlegungen primär adressatenbezogene Konkretisierungen der gesetzlichen Schulbesuchspflicht und beanspruchen in dieser Hinsicht nicht nur Geltung gegenüber den Schülern, die im Zeitpunkt ihres Erlasses im jeweiligen Schulbezirk ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sondern wollen – vorbehaltlich späterer Änderungen – auf Dauer die Schulbesuchspflicht regeln, d. h. auch gegenüber Kindern, die erst in Zukunft schulpflichtig werden oder erst zukünftig in den Schulbezirken einen Wohnsitz oder Aufenthalt begründen. Sie richten sich daher an einen im Zeitpunkt ihres Erlasses weder bestimmten noch bestimmbaren Personenkreis. Regelungen solchen Inhalts sind nach allgemeinen Grundsätzen nur durch Rechtssatz möglich.

 

Demnach ist eine Satzung zur Festlegung von Grundschulbezirken geboten

 

  • Lösung

Um zukünftig Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, wäre die Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Grundschulen in der Stadt Staßfurt (Schulbezirkssatzung) zu beschließen. Die bestehende Zuordnung der einzelnen Straßen sowie Ortsteilen zu den Schulbezirken wird dabei nicht verändert. Die Satzung berücksichtigt insoweit die Beschlüsse Nr. 0309/2006 vom 19.04.2006 und 0810/2013 vom 07.11.2013 des Stadtrates der Stadt Staßfurt.

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

            - Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Grundschulen in der Stadt
              Staßfurt (Schulbezirkssatzung)

            - Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 31.03.2014

            - Auszug aus dem SchulG LSA, § 41
            -
Beschluss Nr. 0309/2006 vom 19.04.2006

            - Beschluss Nr. 0810/2013 vom 07.11.2013

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Grundschulen in der Stadt Staßfurt (Schulbezirkssatzung).

 

 


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

            - keine