Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Gemäß § 41 Abs. 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG
LSA) ist der Schulträger von Grundschulen für die Festlegung von Schulbezirken
zuständig. Für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Staßfurt erfolgte
dies in der Vergangenheit durch einen Stadtratsbeschluss.
Das Verwaltungsgericht Halle hat in einem einstweiligen
Rechtsschutzverfahren mit Beschluss vom 31.03.2014 (Anlage) entschieden, dass
die bindende Festlegung von Schulbezirken die Rechtsform einer Satzung
erfordert. Ein einfacher Gemeinderatsbeschluss genügt dazu nicht.
Nach den Ausführungen des Gerichts enthalten Schulbezirksfestlegungen
primär adressatenbezogene Konkretisierungen der gesetzlichen
Schulbesuchspflicht und beanspruchen in dieser Hinsicht nicht nur Geltung
gegenüber den Schülern, die im Zeitpunkt ihres Erlasses im jeweiligen
Schulbezirk ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sondern wollen –
vorbehaltlich späterer Änderungen – auf Dauer die Schulbesuchspflicht regeln,
d. h. auch gegenüber Kindern, die erst in Zukunft schulpflichtig werden oder
erst zukünftig in den Schulbezirken einen Wohnsitz oder Aufenthalt begründen.
Sie richten sich daher an einen im Zeitpunkt ihres Erlasses weder bestimmten
noch bestimmbaren Personenkreis. Regelungen solchen Inhalts sind nach
allgemeinen Grundsätzen nur durch Rechtssatz möglich.
Demnach ist eine Satzung zur Festlegung von Grundschulbezirken geboten
- Lösung
Um zukünftig Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, wäre die Satzung über
die Festlegung der Schulbezirke der Grundschulen in der Stadt Staßfurt
(Schulbezirkssatzung) zu beschließen. Die bestehende Zuordnung der einzelnen
Straßen sowie Ortsteilen zu den Schulbezirken wird dabei nicht
verändert. Die Satzung berücksichtigt insoweit die Beschlüsse Nr. 0309/2006 vom
19.04.2006 und 0810/2013 vom 07.11.2013 des Stadtrates der Stadt Staßfurt.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
-
Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Grundschulen in der
Stadt
Staßfurt
(Schulbezirkssatzung)
-
Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 31.03.2014
-
Auszug aus dem SchulG LSA, § 41
- Beschluss
Nr. 0309/2006 vom 19.04.2006
-
Beschluss Nr. 0810/2013 vom 07.11.2013
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Satzung über die
Festlegung der Schulbezirke der Grundschulen in der Stadt Staßfurt
(Schulbezirkssatzung).
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
- keine