Betreff
Sanierung der Kindertageseinrichtung Benjamin Blümchen in Staßfurt, OT Förderstedt – Antragstellung STARK III
Vorlage
0408/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt wurde mit der Mitteilungsvorlage M/0002/2014 über die Bedarfsanmeldungen zum STARK-III-Programm informiert. Die bestandsfähigen Einrichtungen wurden zum Termin 30.09.2014 angemeldet.

 

Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln aus dem STARK-III-Programm bilden die entsprechenden Richtlinien. Für die Sanierung der Kindertageseinrichtung Benjamin Blümchen sollen Fördermittel gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen

zur Förderung von Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen im ländlichen Raum (STARK III-ELER-Richtlinie) beantragt werden. Gemäß Nummer 6.1 Abs. 1 Satz 1 dieser Richtlinie ist eine Antragstellung letztmalig zum 30.06.2017 möglich.

Für die Antragstellung ist es erforderlich, den Planungsstand und das weitere Vorgehen durch den Stadtrat zu bestätigen.

 

  • Lösung

 

Der Stadtrat bestätigt die Antragstellung zum 30.06.2017 und die Ziele der Sanierung der Kindertageseinrichtung Benjamin Blümchen auf der Grundlage des Planungsstandes vom 01.02.2017.

 

  • Alternativen

 

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Die für die Maßnahme erforderlichen Einzahlungen und Auszahlungen waren teilweise im Haushaltsplan 2016 veranschlagt und sollen im Haushalt 2017 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung 2018 veranschlagt werden. Sie  stellen sich wie folgt dar:

 

 

Einzahlungen

(Fördermittel)

Auszahlungen

Verbleibender

Eigenanteil

2016

 

45.000

45.000

2017

 

50.000

50.000

2018

659.400

847.000

187.600

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1:        Allgemeine und bauliche Angaben

Anlage 2:        Zeichnerische Darstellungen

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, auf der Grundlage des Planungsstandes vom 01.02.2017 (Anlagen) für die Sanierung der Kindertageseinrichtung Benjamin Blümchen in Staßfurt, OT Förderstedt, Fördermittel aus dem STARK-III-Programm zu beantragen.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

   659.400 €

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

   942.000 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

   282.600 €

 

davon   - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

            - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

40/3.6.5.1.071

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon   - sächliche Aufwand

     

 

 

 

            - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt