Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt wurde mit der Mitteilungsvorlage
M/0002/2014 über die Bedarfsanmeldungen zum STARK-III-Programm informiert. Die
bestandsfähigen Einrichtungen wurden zum Termin 30.09.2014 angemeldet.
Grundlage für die
Beantragung von Fördermitteln aus dem STARK-III-Programm bilden die
entsprechenden Richtlinien. Für die Sanierung der Kindertageseinrichtung
Zwergenland sollen Fördermittel gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von
Kindertageseinrichtungen und Schulen im ländlichen Raum (STARK
III-ELER-Richtlinie) beantragt werden. Gemäß Nummer 6.1 Abs. 1 Satz 1 dieser
Richtlinie ist eine Antragstellung letztmalig zum 30.06.2017 möglich.
Für die
Antragstellung ist es erforderlich, den Planungsstand und das weitere Vorgehen
durch den Stadtrat zu bestätigen.
- Lösung
Der Stadtrat bestätigt die Antragstellung zum 30.06.2017 und die Ziele
der Sanierung der Kindertageseinrichtung Zwergenland auf der Grundlage des
Planungsstandes vom 01.02.2017.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Die für die Maßnahme erforderlichen Einzahlungen und Auszahlungen waren
teilweise im Haushaltsplan 2016 veranschlagt und sollen im Haushalt 2017 sowie
in der mittelfristigen Finanzplanung 2018 und 2019 veranschlagt werden. Sie stellen sich wie folgt dar:
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Einzahlungen (Fördermittel) |
Auszahlungen |
Verbleibender Eigenanteil |
2016 |
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60.000 |
60.000 |
2017 |
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52.500 |
52.500 |
2018 |
774.900 |
1.069.500 |
294.600 |
2019 |
91.000 |
130.000 |
39.000 |
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Allgemeine und bauliche Kurzbeschreibung
Anlage 2: Geplante Brandschutzumbauten
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, auf der Grundlage des
Planungsstandes vom 01.02.2017 (Anlagen) für die Sanierung der
Kindertageseinrichtung Zwergenland in Staßfurt, OT Löderburg, Fördermittel aus
dem STARK-III-Programm zu beantragen.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge
oder -einzahlungen in Höhe von |
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865.900 € |
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Gesamtaufwendungen
oder -auszahlungen in Höhe von |
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-
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1.312.000
€ |
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
446.100 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
40/3.6.5.1.021 |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
enthalten |
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|
nicht
enthalten |
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Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl
Auszahlung) |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge
in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon
- sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung. |
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Die
Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen: |
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durch
Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag,
Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
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