Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Staßfurt vom 30.11.2012,
Beschluss-Nr. 680/2012 wurde der Oberbürgermeister unter anderem beauftragt,
den Kinder- und Jugendentwicklungsplan unter Aufgreifen des Inklusionsgedankens
fortzuschreiben.
Ein daraufhin erarbeiteter Entwurf wurde im Jahr 2014 durch den
Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales als unzureichend in die Verwaltung
zurückverwiesen.
- Lösung
Der Fachdienst Schule, Jugend und Kultur hat daraufhin im Jahr 2015 eine
Kooperationsvereinbarung mit der Hochschule Magdeburg-Stendal, Fachbereich
Soziale Arbeit, Gesundheit und Medien über eine „Wissenschaftliche Begleitung
und Beratung der Konzeptrevision der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt
Staßfurt für eine mittelfristige Perspektive 20176/2017 bis 2018/2019 durch
Einbindung in die Lehre der Hochschule Magdeburg-Stendal“ abgeschlossen. Im Ergebnis
dieser Kooperation wurde der Kinder- und Jugendentwicklungsplan umfänglich
überarbeitet und fortgeschrieben.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Die zur Sicherstellung der Erreichung der konzeptionellen Ziele
notwendigen Mittel werden aus dem Budget des Fachdienstes Schule, Jugend und
Kultur bereitgestellt. Darüber hinaus entstehen keine zusätzlichen finanziellen
Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis:
- Fortschreibung des Kinder- und Jugendentwicklungsplanes inkl. Anlagen
-
Lesehilfe zur Fortschreibung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt die Fortschreibung des Kinder- und
Jugendentwicklungsplanes der Stadt Staßfurt für die Jahre 2017 – 2019.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
-
keine