Betreff
Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Staßfurt
Vorlage
0414/2017
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Für die Stadt Staßfurt (ohne die Ortsteile) liegt das im Jahr 2001 erarbeitete und 2011 fortgeschriebene Stadtentwicklungskonzept (SEK) mit dem Schwerpunkt Bevölkerungsentwicklung/Wohnen vor. Diese jeweils durch den Stadtrat beschlossenen Konzepte bilden bislang die gesamtstädtische Planungs- und Entscheidungsgrundlage für die Prozesse der Stadtentwicklung. und sind Fördervoraussetzung der Städtebauförderung und weiterer Programme der letzten EU-Förderperiode. Gemäß VV Städtebauförderung ist als Richtschnur für kommunales Handeln sowie als Voraussetzung für die Bewilligung unterschiedlicher Fördermittel und weiterer Abstimmungen im Rahmen der Stadterneuerung ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept notwendig.

 

  • Lösung

Die Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) ist erforderlich, um gesamtstädtische Strategien und Leitbilder festzulegen, die aus den aktuellen ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen resultieren. Das ISEK wird daher auf einen Entwicklungs- und Prognosehorizont bis 2030 abgestellt. Neben der Formulierung von Zielaussagen für die Gesamtstadt mit ihren Ortsteilen und Ortschaften werden auch thematische und stadtteilräumliche Handlungsfelder unter Berücksichtigung von Fachplanungen bestimmt. Dazu gehören mit ihren jeweiligen Arbeitsständen u. a.: vorbereitende und verbindliche Bauleitpläne, die Sanierungssatzungen, Verkehrsentwicklungsplan, Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Schulplanung, Kleingartenentwicklungskonzept, LEADER- und Dorfentwicklungskonzepte, Stadtumbau-Monitoring.

Dieser Prozess soll unter Einbeziehung der Bürgerschaft, der Fraktionen des Stadtrates, der Wohnungswirtschaft, der Ver- und Entsorgungsunternehmen, externer Fachexperten aus allen Bereichen kommunaler Entwicklung sowie  aller Fachbereiche der Stadtverwaltung. Eine Präzisierung des zeitlichen Ablaufes erfolgt fortlaufend in der jeweiligen Arbeitsphase.

 

  • Alternativen

Das integrierte Stadtentwicklungskonzept ist eine sonstige städtebauliche Planung i. S. d.    § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) und findet seine Rechtsgrundlage in § 171b BauGB. Das ISEK ist daher in vielen Förderprogrammen (EU-Förderungen, LEADER, Städtebauförderung uvm.) eine der Grundvoraussetzungen, um Zuwendungen zu beantragen. Ohne das ISEK stehen diese Möglichkeiten nicht mehr zur Verfügung.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Zur durchgängigen  Absicherung der verwaltungsseitigen Arbeitsaufgaben muss die Erstellung und Moderation ISEK extern vergeben werden. Momentan kann die Kostenhöhe noch nicht genau beziffert werden. Die Ausschreibung der Leistung erfolgt nach diesem Beschluss. 

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Erstellung eines gesamtstädtischen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Staßfurt als strategische Handlungs- und Fördergrundlage mit dem Zeithorizont bis 2030, auf Basis (Aufzählung nicht abschließend)

-       des Stadtentwicklungskonzeptes (SEK)

-       Entwurf Einzelhandel- und Zentrenkonzept

-       Entwurf Klimaschutzkonzept

-       Schulentwicklungsplan

-       Kleingartengartenentwicklungskonzept

-       Gewerbeflächenentwicklungskonzept

und der bereits vorliegenden fachsektoralen Teilkonzepte.

 

Die Erstellung erfolgt in einem dreistufigen Planungs- und Kommunikationsprozess:

Teil A – Bestandsanalyse und Bewertung, Stärken, Schwächen

Teil B – Entwicklung eines Zielsystems, Leitbilder

Tell C – strategische Maßnahmenplanung, Umsetzungsstrategien

 

Über das Ergebnis des Teiles A ist der Stadtrat in Kenntnis zu setzen. Die Ergebnisse der Teile B und C sind dem Stadtrat jeweils zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine stringente Prozesssteuerung zur ressortübergreifenden Verwaltungsarbeit und intensive Einbindung von Kommunalpolitik, Bürgerschaft sowie externen Fachexperten sicherzustellen. Über den Fortgang der Arbeiten ist der Stadtrat regelmäßig zu informieren.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

            - keine