Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Für die Stadt Staßfurt (ohne die Ortsteile) liegt das im Jahr 2001
erarbeitete und 2011 fortgeschriebene Stadtentwicklungskonzept (SEK) mit dem
Schwerpunkt Bevölkerungsentwicklung/Wohnen vor. Diese jeweils durch den
Stadtrat beschlossenen Konzepte bilden bislang die gesamtstädtische Planungs-
und Entscheidungsgrundlage für die Prozesse der Stadtentwicklung. und sind
Fördervoraussetzung der Städtebauförderung und weiterer Programme der letzten
EU-Förderperiode. Gemäß VV Städtebauförderung ist als Richtschnur für
kommunales Handeln sowie als Voraussetzung für die Bewilligung
unterschiedlicher Fördermittel und weiterer Abstimmungen im Rahmen der
Stadterneuerung ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept
notwendig.
- Lösung
Die Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) ist
erforderlich, um gesamtstädtische Strategien und Leitbilder festzulegen, die
aus den aktuellen ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen resultieren. Das ISEK wird daher auf einen Entwicklungs- und Prognosehorizont
bis 2030 abgestellt. Neben der Formulierung von Zielaussagen für die
Gesamtstadt mit ihren Ortsteilen und Ortschaften werden auch thematische und
stadtteilräumliche Handlungsfelder unter Berücksichtigung von Fachplanungen
bestimmt. Dazu gehören mit ihren jeweiligen Arbeitsständen u. a.: vorbereitende
und verbindliche Bauleitpläne, die Sanierungssatzungen,
Verkehrsentwicklungsplan, Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Schulplanung,
Kleingartenentwicklungskonzept, LEADER- und Dorfentwicklungskonzepte,
Stadtumbau-Monitoring.
Dieser Prozess soll unter Einbeziehung der Bürgerschaft, der Fraktionen
des Stadtrates, der Wohnungswirtschaft, der Ver- und Entsorgungsunternehmen,
externer Fachexperten aus allen Bereichen kommunaler Entwicklung sowie aller Fachbereiche der Stadtverwaltung. Eine
Präzisierung des zeitlichen Ablaufes erfolgt fortlaufend in der jeweiligen
Arbeitsphase.
- Alternativen
Das integrierte Stadtentwicklungskonzept ist eine sonstige
städtebauliche Planung i. S. d. § 1
Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) und findet seine Rechtsgrundlage in § 171b
BauGB. Das ISEK ist daher in vielen Förderprogrammen (EU-Förderungen, LEADER,
Städtebauförderung uvm.) eine der Grundvoraussetzungen, um Zuwendungen zu
beantragen. Ohne das ISEK stehen diese Möglichkeiten nicht mehr zur Verfügung.
- finanzielle Auswirkungen
Zur
durchgängigen Absicherung der
verwaltungsseitigen Arbeitsaufgaben muss die Erstellung und Moderation ISEK
extern vergeben werden. Momentan kann die Kostenhöhe noch nicht genau beziffert
werden. Die Ausschreibung der Leistung erfolgt nach diesem Beschluss.
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Erstellung
eines gesamtstädtischen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der
Stadt Staßfurt als strategische Handlungs- und Fördergrundlage mit dem
Zeithorizont bis 2030, auf Basis (Aufzählung nicht abschließend)
-
des
Stadtentwicklungskonzeptes (SEK)
-
Entwurf
Einzelhandel- und Zentrenkonzept
-
Entwurf
Klimaschutzkonzept
-
Schulentwicklungsplan
-
Kleingartengartenentwicklungskonzept
-
Gewerbeflächenentwicklungskonzept
und der bereits
vorliegenden fachsektoralen Teilkonzepte.
Die Erstellung
erfolgt in einem dreistufigen Planungs- und Kommunikationsprozess:
Teil A – Bestandsanalyse und Bewertung, Stärken, Schwächen
Teil B – Entwicklung eines Zielsystems, Leitbilder
Tell C – strategische Maßnahmenplanung, Umsetzungsstrategien
Über das Ergebnis
des Teiles A ist der Stadtrat in Kenntnis zu setzen. Die Ergebnisse der Teile B
und C sind dem Stadtrat jeweils zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine stringente Prozesssteuerung
zur ressortübergreifenden Verwaltungsarbeit und intensive Einbindung von
Kommunalpolitik, Bürgerschaft sowie externen Fachexperten sicherzustellen. Über
den Fortgang der Arbeiten ist der Stadtrat regelmäßig zu informieren.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
-
keine