Betreff
Gründung einer gGmbH durch den Theaterförderverein Salzlandtheater Staßfurt e. V.
Vorlage
0416/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

  • Ziel der Vorlage

Der Förderverein des Salzlandtheaters Staßfurt e. V. (Förderverein) beabsichtigt die Gründung der Salzlandtheater Staßfurt gGmbH (Gesellschaft) mit dem Förderverein als alleiniger Gesellschafter. Die Gesellschaft soll den Betrieb des Salzlandtheaters übernehmen.

 

Der Förderverein bittet die Stadt Staßfurt um Zustimmung zur Gründung der Gesellschaft.

 

Die  Stadt Staßfurt unterstützt den Förderverein zur Absicherung des Theaterbetriebes durch Zuschüsse. Dazu wurde erstmals mit Datum vom 06.12.2005 ein dreiseitiger Vertrag zwischen dem Förderverein, der Stadt und dem Landkreis, welcher das Theater finanziell auch unterstützt, abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis der Stadt Staßfurt mit dem Förderverein wurde seitdem mehrfach geändert, letztmalig mit Vertrag vom 07.04.2015 (Anlage). Dieser Vertrag regelt, dass der Förderverein für den durch ihn durchgeführten Betrieb des Theaters einen Zuschuss erhält. Nunmehr soll die Gesellschaft den Theaterbetrieb durchführen. Dieser soll auch zukünftig durch die Stadt finanziell unterstützt werden.

 

  • Lösung

Der Theaterbetrieb kann durch die Stadt Staßfurt finanziell unterstützt werden, indem

 

-       mit der Gesellschaft ein entsprechender Vertrag durch die Stadt Staßfurt abgeschlossen wird oder

-       der bestehende Vertrag mit dem Förderverein so angepasst wird, dass dieser den Zuschuss zur Absicherung des Theaterbetriebes an die Gesellschaft zweckbestimmt weitergibt.

 

Im Ergebnis von Vorgesprächen zwischen Vertretern der Stadt und des Fördervereins wird vorgeschlagen, den bestehenden Vertrag zwischen dem Förderverein und der Stadt entsprechend anzupassen.

 

  • Alternativen

Der Abschluss eines Vertrages zwischen der Stadt und der zu gründenden Gesellschaft wäre möglich. Zu beachten sind hierbei europarechtliche Vorgaben zur Bezuschussung von privatrechtlichen Unternehmen. Nach einem Vorgespräch beim Landesverwaltungsamt dürfte letztlich nichts gegen einen solchen Vertrag sprechen. Gleichwohl ist die Bezuschussung der Gesellschaft auf europarechtliche Zulässigkeit umfassend zu prüfen.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen entstehen nicht.

 

 


Anlagenverzeichnis:

  • Vertrag vom 07.04.2015

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, die durch den Theaterförderverein für das Salzlandtheater Staßfurt e. V. beabsichtigte Gründung der Salzlandtheater Staßfurt gGmbH zu befürworten. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vertrag zwischen der Stadt Staßfurt und dem Förderverein für das Salzlandtheater Staßfurt e. V. insoweit neu zu fassen, dass nunmehr der Theaterbetrieb durch die zu gründende gGmbH finanziell durch die Stadt Staßfurt unterstützt wird. Empfänger der Zuschüsse und nachweispflichtig ist der Förderverein des Salzlandtheaters Staßfurt e. V.. Der Vertrag ist dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

  • keine