Betreff
3. Fortschreibung der Sanierungskonzeption der öffentlichen Spielplätze (Beschluss-Nr.: 328/2010 vom 25.11.2010)
Vorlage
0418/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Spielgeräte auf den Spielplätzen „Neundorfer Straße“, „Kalkstraße“, „Rodelberg“, „Friedensring“, „Löderburg-Lust“, „Bergstraße“, „Hansepark“ und „Bahnhofstraße“, haben ihre Nutzungsdauer von 10 Jahren weit überschritten. Auf den Spielplätzen „Königsplatz I und II“ und  „an der Schule“ wurden Geräte bereits teilweise abgebaut.

Trotz der laufenden Wartung und Reparatur ist die Lebensdauer der Geräte nicht unbegrenzt. Die jährlich stattfindende Hauptuntersuchung durch den TÜV zeigt vorhandene Mängel auf, die im schlimmsten Fall nicht reparabel sind und den Abbau eines Gerätes oder die Sperrung eines ganzen Spielplatzes zur Folge haben. Weiterhin wurden seit der Beschlussfassung 2010 bereits einige Spielplätze saniert. Die Prioritätenliste soll dem aktuellen Stand angepasst werden und somit die Rangfolge der Sanierungen für 2017 gemäß der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel festgelegt werden.

 

Ziel der Vorlage

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt billigt den Inhalt/ die festgelegte Rangfolge der Spielplätze  entsprechend der 3. Fortschreibung der Sanierungskonzeption der öffentlichen Spielplätze (Prioritätenliste 2017).

 

Lösung

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 3. Fortschreibung der Sanierungskonzeption der öffentlichen Spielplätze (Prioritätenliste 2017) in der vorliegenden Fassung.

 

Alternativen

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt kann die 3. Fortschreibung der Sanierungskonzeption der öffentlichen Spielplätze (Prioritätenliste 2017) ändern und/ oder ergänzen.

 

finanzielle Auswirkungen

30.000,00 Euro

Investition – Kostenstelle: 3.6.6.2/5004.7851000

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - 3. Fortschreibung der Sanierungskonzeption der öffentlichen Spielplätze          
              (Prioritätenliste 2017)

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 3. Fortschreibung der Sanierungskonzeption der öffentlichen Spielplätze (Beschluss-Nr.: 328/2010 vom 25.11.2010) und damit die geänderte Prioritätenliste, mit der die Rangfolge der Spielplatzsanierungen für 2017 festgeschrieben wird.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

           

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

30.000,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

           

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

3.6.6.2/5004.7851000

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt