Sachverhalt:
Die Spielgeräte auf
den Spielplätzen „Neundorfer Straße“, „Kalkstraße“, „Rodelberg“,
„Friedensring“, „Löderburg-Lust“, „Bergstraße“, „Hansepark“ und
„Bahnhofstraße“, haben ihre Nutzungsdauer von 10 Jahren weit überschritten. Auf
den Spielplätzen „Königsplatz I und II“ und
„an der Schule“ wurden Geräte bereits teilweise abgebaut.
Trotz der laufenden
Wartung und Reparatur ist die Lebensdauer der Geräte nicht unbegrenzt. Die
jährlich stattfindende Hauptuntersuchung durch den TÜV zeigt vorhandene Mängel
auf, die im schlimmsten Fall nicht reparabel sind und den Abbau eines Gerätes
oder die Sperrung eines ganzen Spielplatzes zur Folge haben. Weiterhin wurden
seit der Beschlussfassung 2010 bereits einige Spielplätze saniert. Die
Prioritätenliste soll dem aktuellen Stand angepasst werden und somit die
Rangfolge der Sanierungen für 2017 gemäß der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel festgelegt werden.
Ziel der Vorlage
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt billigt den Inhalt/ die festgelegte
Rangfolge der Spielplätze entsprechend
der 3. Fortschreibung der Sanierungskonzeption der öffentlichen Spielplätze
(Prioritätenliste 2017).
Lösung
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 3. Fortschreibung der
Sanierungskonzeption der öffentlichen Spielplätze (Prioritätenliste 2017) in
der vorliegenden Fassung.
Alternativen
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt kann die 3. Fortschreibung der
Sanierungskonzeption der öffentlichen Spielplätze (Prioritätenliste 2017)
ändern und/ oder ergänzen.
finanzielle Auswirkungen
30.000,00 Euro
Investition – Kostenstelle: 3.6.6.2/5004.7851000
Anlagenverzeichnis:
-
3. Fortschreibung der Sanierungskonzeption der öffentlichen Spielplätze
(Prioritätenliste 2017)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 3. Fortschreibung der
Sanierungskonzeption der öffentlichen Spielplätze (Beschluss-Nr.: 328/2010 vom
25.11.2010) und damit die geänderte Prioritätenliste, mit der die Rangfolge der
Spielplatzsanierungen für 2017 festgeschrieben wird.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
30.000,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
3.6.6.2/5004.7851000 |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung
Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle
Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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