Sachverhalt:
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Ziel der Vorlage:
An der Autobahn (BAB A 14) in Brumby ist das Bauvorhaben Neubau
"Rasthof mit Aral Tankstelle und McDonald´s Schnellrestaurant"
geplant. Beide Gewerbe
benötigen eine ordnungsgemäße Bezeichnung des Grundstücks.
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Lösung:
Die Benennung der im
öffentlichen Verkehr dienenden Straßen wird nach Kommunalverfassungsgesetz des
Landes Sachsen Anhalt als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen. Sie gehört zu den örtlichen
Angelegenheiten der öffentlichen Gemeinschaft, die die Gemeinden grundsätzlich
in eigener Zuständigkeit regeln. Die Benennung der Straßen hat zusammen mit der
Grundstücksnummerierung die Funktion, Missverständnisse vorzubeugen, die sich
im Verkehr der Bürger oder zwischen Behörden und Bürger ergeben könnten, wenn
die Wohnungen, Betriebe oder Dienststellen mangels ausreichender
Orientierungsmöglichkeiten nicht oder nur unter Schwierigkeiten aufgefunden werden
können. Die Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten, wozu die
Nummerierung der Grundstücke im Regelfalle in Verbindung mit ihrer Zuordnung zu
einer mit Namen versehenden Straße gehört, ist eine Ordnungsaufgabe, die von
der Gemeinde nach dem unterschiedlich
gestalteten Ordnungsrecht als Auftragsangelegenheit wahrzunehmen ist.
Die anliegende Straße (Gemarkung Brumby, Flur 9; Flurstück 54) von der
die Zufahrt für das oben genannte Bauvorhaben geplant ist, hat derzeit keine
Bezeichnung und muss mit einem Straßennamen versehen werden.
Gemäß § 45 Abs. 3 Nr. 1 KVG LSA ist der Stadtrat für die Benennung von
Straßen zuständig.
Vorschläge für die Straßennamen sind:
- Am Rasthof Brumby
- Am Heidfuchsberg
- Üllnitzer Straße (Verlängerung der Üllnitzer
Straße von Brumby kommend)
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Alternativen:
-KEINE-
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Finanzielle Auswirkungen:
-KEINE-
Anlagenverzeichnis:
- Lagepläne
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Straße von der Autobahn
(BAB A 14) (Abfahrt Calbe/Saale) bis zur Üllnitzer Straße in Staßfurt OT Brumby
(siehe Lageplan) mit dem Straßennamen „Am Heidfuchsberg“ zu benennen. Die
Zuteilung von Hausnummern kann gemäß der
Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Staßfurt nach Benennung der Straße erfolgen.