Sachverhalt:
Die Stadt Staßfurt betreibt auf ihrem Stadtgebiet Friedhöfe,
Trauerhallen und Kühlzellen, welche im Eigentum der Stadt stehen, als öffentliche
Einrichtungen. Für das Stadtgebiet werden per Satzung die Friedhöfe
unterschieden in:
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Kernstadtfriedhöfe
o
Friedhof,
Hecklinger Straße
o
Friedhof,
Leopoldshall
·
Ortsteilfriedhöfe:
o
Atzendorf
o
Brumby
o
Förderstedt
o
Glöthe
o
Hohenerxleben
o
Löbnitz
(Bode)
o
Löderburg
o
Neundorf
(Anhalt)
o
Rathmannsdorf
o
Üllnitz
Die Stadt erhebt im Rahmen der Wahrnehmung der Selbstverwaltung für die
Benutzung von Einrichtungen und Anlagen Gebühren. Dies wird geregelt in der:
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„Friedhofssatzung
der Friedhöfe der Stadt Staßfurt vom 24.11.2011 in der Fassung der 1. Änderung
vom 26.04.2012 und der 2. Änderung vom 25.09.2015“,
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„Satzung
über die Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Staßfurt
(Kernstadt) vom 24.11.2011 (Friedhofsgebührensatzung) geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Staßfurt
(Kernstadt) (Friedhofsgebührensatzung) vom 30.11.2015“ und in der
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„Satzung
über die Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Staßfurt vom
24.11.2011 (Friedhofsgebührensatzung für alle Ortsteile der Stadt Staßfurt)“.
Für die Erhebung der Gebühren bedarf es nach dem Kommunalabgabengesetz
für das Land Sachsen-Anhalt in der aktuellen Fassung (KAG-LSA) einer
Kalkulation.
Das Institut für Public Management (IPM) am Institut für
Prozessoptimierung und Informationstechnologien (IPO-IT GmbH) Berlin
unterbreitete der Stadt Staßfurt am 20.08.2015 ein Angebot über die Kalkulation
der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen. Der Auftrag wurde mit
Schreiben vom 18.09.2015 bestätigt.
In einer Präsentation werden die Ergebnisse der Kalkulation samt
Darstellung spezieller Herausforderungen vorgestellt.
Die Berichte zur Kalkulation der Gebühren für das Friedhofs- und
Bestattungswesen der Stadt Staßfurt werden mit dieser Mitteilungsvorlage zur Information übergeben.
Auf der Grundlage der Kalkulation wird dem Stadtrat ein Vorschlag zur
Änderung der Friedhofsgebührensatzung unterbreitet.
Anlagenverzeichnis:
- Bericht zur Vorauskalkulation der Gebühren
für das Friedhofs- und Bestattungswesen
der Stadt Staßfurt - Kernstadtfriedhöfe
- Bericht zur Vorauskalkulation der Gebühren
für das Friedhofs- und Bestattungswesen
der Stadt Staßfurt - Ortsteilfriedhöfe