Betreff
Kalkulation der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Staßfurt
Vorlage
M/0018/2017
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Stadt Staßfurt betreibt auf ihrem Stadtgebiet Friedhöfe, Trauerhallen und Kühlzellen, welche im Eigentum der Stadt stehen, als öffentliche Einrichtungen. Für das Stadtgebiet werden per Satzung die Friedhöfe unterschieden in:

 

·         Kernstadtfriedhöfe

o   Friedhof, Hecklinger Straße

o   Friedhof, Leopoldshall

 

·         Ortsteilfriedhöfe:

o   Atzendorf

o   Brumby

o   Förderstedt

o   Glöthe

o   Hohenerxleben

o   Löbnitz (Bode)

o   Löderburg

o   Neundorf (Anhalt)

o   Rathmannsdorf

o   Üllnitz

 

Die Stadt erhebt im Rahmen der Wahrnehmung der Selbstverwaltung für die Benutzung von Einrichtungen und Anlagen Gebühren. Dies wird geregelt in der:

 

-        „Friedhofssatzung der Friedhöfe der Stadt Staßfurt vom 24.11.2011 in der Fassung der 1. Änderung vom 26.04.2012 und der 2. Änderung vom 25.09.2015“,

 

-        „Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Staßfurt (Kernstadt) vom 24.11.2011 (Friedhofsgebührensatzung) geändert durch die            1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Staßfurt (Kernstadt) (Friedhofsgebührensatzung) vom 30.11.2015“ und in der

 

-        „Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Staßfurt vom 24.11.2011 (Friedhofsgebührensatzung für alle Ortsteile der Stadt Staßfurt)“.

 

Für die Erhebung der Gebühren bedarf es nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt in der aktuellen Fassung (KAG-LSA) einer Kalkulation.

 

Das Institut für Public Management (IPM) am Institut für Prozessoptimierung und Informationstechnologien (IPO-IT GmbH) Berlin unterbreitete der Stadt Staßfurt am 20.08.2015 ein Angebot über die Kalkulation der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen. Der Auftrag wurde mit Schreiben vom 18.09.2015 bestätigt.

 

 

In einer Präsentation werden die Ergebnisse der Kalkulation samt Darstellung spezieller Herausforderungen vorgestellt.

 

Die Berichte zur Kalkulation der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Staßfurt werden mit dieser Mitteilungsvorlage  zur Information übergeben.

 

Auf der Grundlage der Kalkulation wird dem Stadtrat ein Vorschlag zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung unterbreitet.

 


Anlagenverzeichnis:

- Bericht zur Vorauskalkulation der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen 
  der Stadt Staßfurt - Kernstadtfriedhöfe

- Bericht zur Vorauskalkulation der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen 
  der Stadt Staßfurt - Ortsteilfriedhöfe