Betreff
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Staßfurt
Vorlage
0424/2017
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung am 26.09.2013 (Beschluss 0778/2013) eine Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser in der Stadt Staßfurt beschlossen. Mit dieser Ordnung wurden die Nutzung sowie die Höhe der Nutzungsentgelte für eine tageweise Nutzung der Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser geregelt. Seit In-Kraft-Treten der Benutzungs- und Entgeltordnung wurde verstärkt auch eine stundenweise Nutzung der Häuser nachgefragt. Dieses Anliegen wird auch von Ortsbügermeistern unterstützt.

 

  • Lösung

Mit einer geänderten Benutzungs- und Entgeltordnung soll zukünftig die stundenweise Nutzung der Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser möglich sein. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, einige Anpassungen im Wortlaut der Benutzungs- und Entgeltordnung vorzunehmen.

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

Durch zusätzliche Nutzung der Häuser wird es zu einer Erhöhung der Erträge kommen. Da das zukünftige Nutzerverhalten nicht vorhersehbar ist, kann über die Höhe der Erträge noch keine Aussage getroffen werden.

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - Entwurf Benutzungs- und Entgeltordnung

                - Synopse

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die geänderte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Staßfurt.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

40.1/5.7.3.1.

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt