Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung am 26.09.2013
(Beschluss 0778/2013) eine Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bürger- und
Dorfgemeinschaftshäuser in der Stadt Staßfurt beschlossen. Mit dieser Ordnung
wurden die Nutzung sowie die Höhe der Nutzungsentgelte für eine tageweise
Nutzung der Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser geregelt. Seit In-Kraft-Treten
der Benutzungs- und Entgeltordnung wurde verstärkt auch eine stundenweise
Nutzung der Häuser nachgefragt. Dieses Anliegen wird auch von Ortsbügermeistern
unterstützt.
- Lösung
Mit einer geänderten Benutzungs- und Entgeltordnung soll zukünftig die
stundenweise Nutzung der Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser möglich sein. In
diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, einige Anpassungen im Wortlaut der
Benutzungs- und Entgeltordnung vorzunehmen.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Durch zusätzliche Nutzung der Häuser wird es zu einer Erhöhung der
Erträge kommen. Da das zukünftige Nutzerverhalten nicht vorhersehbar ist, kann
über die Höhe der Erträge noch keine Aussage getroffen werden.
Anlagenverzeichnis:
- Entwurf Benutzungs- und Entgeltordnung
-
Synopse
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt die geänderte Benutzungs- und Entgeltordnung für die
Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Staßfurt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
40.1/5.7.3.1. |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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