Sachverhalt:
Ziel der Vorlage
Einheitliche
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Staßfurt mit allen Ortsteilen
Lösung:
Rechtssichere
Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß § 132 BauGB
Alternativen:
Keine
Finanzielle
Auswirkungen:
Beitragserhebung nach Fertigstellung von
Erschließungsanlagen nach Maßgabe der §§ 127 ff. BauGB und der Satzung.
Anlagenverzeichnis:
- Erschließungsbeitragssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 132 und § 133 Abs. 3
Satz 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt
Staßfurt einschließlich der Ortsteile Athensleben, Atzendorf, Brumby,
Förderstedt, Glöthe, Hohenerxleben, Löbnitz, Löderburg, Lust, Neundorf/ Anhalt,
Neu Staßfurt, Rathmannsdorf, Rothenförde und Üllnitz. Mit der Beschlussfassung
treten die Erschließungsbeitrags-satzungen der Stadt Staßfurt vom 13.02.1992
mit Beschluss-Nr. 169(18)I/1992 und der 1. Änderung vom 24.10.1996 mit
Beschluss Nr. 481(32)II/1996, der Gemeinde Förderstedt und den Ortsteilen
Atzendorf, Brumby, Glöthe, Löbnitz und Üllnitz vom 28.08.2007 mit Beschluss Nr.
170/2007, der Gemeinde Hohenerxleben vom 14.09.1995 mit Beschluss Nr. 38/1995
und der 1. Änderung vom 14.02.1997 mit der Beschluss-Nr. 19/1997, der Gemeinde
Löderburg vom 14.12.2000 mit Beschluss Nr. 49/ 2000 und der Gemeinde Neundorf vom 28.09.1995 mit
Beschluss Nr. 77/II/1995 und der 1. Änderung vom 26.11.1996 mit Beschluss-Nr.
86/II/1996 außer Kraft.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
-
keine