Betreff
Satzung der Stadt Staßfurt und Ortsteilen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Vorlage
0428/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ziel der Vorlage

Einheitliche Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Staßfurt mit allen Ortsteilen

 

Lösung:

Rechtssichere Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß § 132 BauGB

 

Alternativen:

Keine

 

Finanzielle Auswirkungen:

Beitragserhebung nach Fertigstellung von Erschließungsanlagen nach Maßgabe der §§ 127 ff. BauGB und der Satzung.

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - Erschließungsbeitragssatzung

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 132 und § 133 Abs. 3 Satz 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Staßfurt einschließlich der Ortsteile Athensleben, Atzendorf, Brumby, Förderstedt, Glöthe, Hohenerxleben, Löbnitz, Löderburg, Lust, Neundorf/ Anhalt, Neu Staßfurt, Rathmannsdorf, Rothenförde und Üllnitz. Mit der Beschlussfassung treten die Erschließungsbeitrags-satzungen der Stadt Staßfurt vom 13.02.1992 mit Beschluss-Nr. 169(18)I/1992 und der 1. Änderung vom 24.10.1996 mit Beschluss Nr. 481(32)II/1996, der Gemeinde Förderstedt und den Ortsteilen Atzendorf, Brumby, Glöthe, Löbnitz und Üllnitz vom 28.08.2007 mit Beschluss Nr. 170/2007, der Gemeinde Hohenerxleben vom 14.09.1995 mit Beschluss Nr. 38/1995 und der 1. Änderung vom 14.02.1997 mit der Beschluss-Nr. 19/1997, der Gemeinde Löderburg vom 14.12.2000 mit Beschluss Nr. 49/ 2000  und der Gemeinde Neundorf vom 28.09.1995 mit Beschluss Nr. 77/II/1995 und der 1. Änderung vom 26.11.1996 mit Beschluss-Nr. 86/II/1996 außer Kraft.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

            - keine