Sachverhalt:
Die Stadt Staßfurt führt die Niederschlagswasserbeseitigung für ihre Ortsteile (Atzendorf, Brumby, Förderstedt, Glöthe, Hohenerxleben, Löbnitz, Neu Staßfurt, Rathmannsdorf, Üllnitz) ab dem Jahr 2018 als kostendeckende Einrichtung durch. Gemäß § 99 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) ergibt sich die Abgabenerhebungspflicht für Benutzung öffentlicher Einrichtungen.
Rechtsgrundlage
für die Erhebung von Benutzungsgebühren und privatrechtlicher Entgelte ist der
§ 5 des Kommunalabgabengesetz (KAG-LSA) in dem es heißt: „Landkreise und
Gemeinden erheben als Gegenleistung die für die Inanspruchnahme öffentlicher
Einrichtungen erforderlichen Benutzungsgebühren, soweit nicht ein
privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Das Gebühreneinkommen soll die Kosten
der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen.“
Die
Kosten sind nach § 5 Abs. 2 nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu
ermitteln (Gebührenkalkulation). Die Kostenermittlung kann für einen
Kalkulationszeitraum erfolgen, der drei Jahre nicht übersteigen soll.
Mit
dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren für die Inanspruchnahme der
öffentlichen
Abwasserbeseitigung für: Niederschlagswasser
ermittelt.
Anlagenverzeichnis:
- Handout Niederschlagswassergebührenkalkulation
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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67.000 € |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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+ 67.000 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
5.3.8.1 |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung
Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle
Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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