Betreff
Gebührenkalkulation Niederschlagswasserbeseitigung für die Ortsteile (Atzendorf, Brumby, Förderstedt, Glöthe, Hohenerxleben, Löbnitz, Neu Staßfurt, Rathmannsdorf und Üllnitz) der Stadt Staßfurt
Vorlage
M/0021/2017
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Staßfurt führt die Niederschlagswasserbeseitigung für ihre Ortsteile (Atzendorf, Brumby, Förderstedt, Glöthe, Hohenerxleben, Löbnitz, Neu Staßfurt, Rathmannsdorf, Üllnitz) ab dem Jahr 2018 als kostendeckende Einrichtung durch. Gemäß  § 99 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt  (KVG-LSA)  ergibt sich die Abgabenerhebungspflicht für Benutzung öffentlicher Einrichtungen.

 

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Benutzungsgebühren und privatrechtlicher Entgelte ist der § 5 des Kommunalabgabengesetz (KAG-LSA) in dem es heißt: „Landkreise und Gemeinden erheben als Gegenleistung die für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erforderlichen Benutzungsgebühren, soweit nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Das Gebühreneinkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen.“

 

Die Kosten sind nach § 5 Abs. 2 nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln (Gebührenkalkulation). Die Kostenermittlung kann für einen Kalkulationszeitraum erfolgen, der drei Jahre nicht übersteigen soll.

Mit dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren für die Inanspruchnahme der

öffentlichen Abwasserbeseitigung für:  Niederschlagswasser ermittelt.

 


Anlagenverzeichnis:

                - Handout Niederschlagswassergebührenkalkulation


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

67.000 €

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

+ 67.000 €

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

5.3.8.1

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt