Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beauftragte den Oberbürgermeister mit
Beschluss vom 07.04.2016 mit der Erstellung eines Konzeptes zur Einführung des
vollelektronischen Sitzungsdienstes. Die Vorstellung des Konzeptes erfolgte am
02.02.2017 im Stadtrat. Infolge der Vorstellung des Konzeptes und aufgrund der
in der Beratung gemachten Hinweise ist die Vorlage zur Einführung des
vollelektronischen Sitzungsdienstes erarbeitet worden. So sind u.a. neben den
Stadträten nun auch alle Ortschaftsräte bedacht.
Ziel ist es den vollelektronischen Sitzungsdienstes mit der neuen
Wahlperiode ab dem 2. Halbjahr 2019 endgültig einzuführen. Im Vorfeld sind die
notwendigen finanziellen Mittel für die Umsetzung dieses Projektes bei der
Planung des Haushaltes für das Jahr 2018 zu berücksichtigen. Nach
Beschlussfassung und Genehmigung des Haushaltes 2018 soll zeitnah mit der
Umsetzung des Projektes und der Testphase begonnen werden.
Die vorhandene Software Session bietet das Modul „Mandatos“, welches
eine digitale Verfügbarkeit der Sitzungsunterlagen auf mobilen Endgeräten
gewährleistet. Durch „Mandatos“ haben die Gremienmitglieder eine schnelle,
einfache und komfortable Arbeitsmöglichkeit. So ist eine Volltextrecherche über
alle Dokumente möglich und Sitzungsunterlagen stehen auch „offline“ zur
Verfügung. An allen Dokumenten können persönliche Markierungen und
Kommentierungen vorgenommen werden. Durch einen automatischen Datenabgleich
(Synchronisation) werden die Daten auf dem aktuellen Stand gehalten. Die
Datensicherheit wird durch moderne Verschlüsselungsmechanismen gewährleistet. Mit
dieser Technologie kann und soll so weit wie möglich und gewünscht auf den
Papierversand der Sitzungsunterlagen verzichtet werden.
Die Nutzung des Apple iPad als Endgerät wird bevorzugt. Somit werden
einheitliche Endgeräte benutzt und die entsprechenden Server sind bereits
vorhanden. Dies verringert den administrativen Aufwand und erleichtert den
technischen Support bereits vor der Einführung. Weiterhin sind diese Endgeräte
handlich, haben ein geringes Eigengewicht und bieten ein hohes Maß an Sicherheit
(geschlossenes Betriebssystem) sowie eine hohe Akkulaufzeit (ca. 10 Stunden).
Die einfache und intuitive Benutzbarkeit ist ein weiterer Vorteil. Durch das
einfache Zoomen können auch kleinste Darstellungen besser dargestellt werden.
Die Sitzungsräume in der Salzlandsparkasse und im Rathaus sollen
zukünftig mit WLAN ausgestattet werden. Da die Sitzungen nicht ausschließlich
in den mit WLAN ausgestatteten Sitzungsräumen stattfinden und die
Online-Verbindung zum Ratsinformationssystem an den anderen Sitzungsorten nicht
gewährleistet werden kann, ist hier der Download der Sitzungsunterlagen vor der
Sitzung oder ein mobiler Internetzugang für das Endgerät erforderlich. Dies
soll durch die Ausstattung der Endgeräte mit 1 GB Datenkarten sichergestellt
werden.
Weiterhin beabsichtigt die Verwaltung eine sogenannte
„Mobile-Device-Management-Lösung“ einzusetzen, um die Endgeräte vor der
Auslieferung einheitlich einrichten zu können und die Konfiguration der Geräte
gerade in Bezug auf Sicherheit und Datenschutz einfacher zu handhaben. Es
handelt sich dabei um eine Software, die es erlaubt, die Benutzer/innen auch
von der Ferne bei Problemen und Fragen zu unterstützen, aktuelle
Sicherheitsupdates in einem Zuge auf alle Geräte zu verteilen und die Geräte
bei Verlust oder Diebstahl aus der Ferne zu löschen oder unbrauchbar zu machen.
Schulungen für alle Mitglieder des Stadtrates und der Ortschaftsräte
werden ebenso wie eine Unterstützung durch den Softwareanbieter während der
ersten Sitzungen und in Folge durch die Verwaltung angeboten.
- Lösung
Der Stadtrat beschließt die Einführung des vollelektronischen
Sitzungsdienstes.
- Alternativen
Es wird keine Einführung des vollelektronischen Sitzungsdienstes
beschlossen. Die Unterlagen werden den Mitgliedern des Stadtrates und der
Ortschaftsräte in Papierform übergeben. Diese haben die Möglichkeit sich
alternativ für die elektronischen Sitzungsunterlagen zu entscheiden. Die
Bereitstellung erfolgt dann jedoch nicht unter Nutzung von Mandatos und nur als
Download aus dem Ratsinformationssystem. Die Funktionen sind in diesem Fall im
Vergleich zum vollelektronischen Sitzungsdienst mit Mandatos eingeschränkt.
Endgeräte werden in diesem Fall nicht durch die Stadt Staßfurt gestellt.
- finanzielle Auswirkungen
Einmalige Kosten zzgl. MwSt. |
laufende Kosten (jährlich) zzgl. MwSt. |
||
Softwareerweiterung,
Schulungskosten, Installationsdienstleistung, Vor-Ort-Betreuung zu Beginn der
ersten 2 papierlosen Sitzungen sowie Beschaffung von 75 Endgeräten |
ca. 60.000 € |
Softwarepflege, Updates,
Fernwartung |
360,00 € |
Telefonhotline, Betreuung
u. Support |
2.400,00 € |
||
gesamt |
2.760,00 € |
Die Kosten liegen somit auf 5 Jahre gerechnet bei ca. 63.000,00 € zzgl.
MwSt.. Dem gegenüber stehen Personalkosten von ca. 20.000,00 € im Jahr und den
Aufwendungen für Druck-, Material- und Portokosten für die Sitzungen des
Stadtrates und der Ortschaftsräte. Diese Kosten belaufen sich auf 5 Jahre
gerechnet auf ca. 132.000,00 €.
Anlagenverzeichnis:
-
Konzept zur
Einführung vollelektronischer Sitzungsdienst (Stand 18.01.2017)
-
Information über
Session und die KID
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt unter Anwendung der bisherige
Software Session und Nutzung der Mandatos-App mit Beginn der 7. Wahlperiode die
Einführung des vollelektronischen Sitzungsdienstes für den Stadtrat und alle
Ortschaftsräte. Eine Testphase soll spätestens ab dem 4. Quartal 2018 beginnen.
Der Oberbürgermeister wird mit der Beschaffung von einem Apple iPad je
Mitglied des Stadtrates und der Ortschaftsräte (max. ein Endgerät je Nutzer/in)
inklusive einer 1 GB Datenkarte beauftragt. Die entsprechenden Haushaltsmittel
für die Einführung des vollelektronischen Sitzungsdienstes und der Beschaffung
der Endgeräte sind in der Haushaltsplanung 2018 und 2019 einzustellen.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
|||||
Gesamterträge
oder -einzahlungen in Höhe von |
|
|
|||
Gesamtaufwendungen
oder -auszahlungen in Höhe von |
|
-
|
|||
|
Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
|||
|
davon - sächlicher Aufwand |
|
|
||
|
- Personalaufwand |
|
|
||
Ergebnisplan
2018 |
Budget/Produkt: |
1.1.1.1.5291000 |
|||
|
|||||
einmalig |
laufend |
|
|||
|
|||||
Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||
Deckung
erfolgt im Rahmen des Budgets |
|||||
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
|||||
|
Finanzplan
2018 |
Budget/Produkt: |
1.1.1.1.
9904.7832000 |
||||||
|
|
||||||||
|
Die
Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
|
enthalten |
||||||
|
|
nicht
enthalten |
|||||||
|
|||||||||
|
Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl
Auszahlung) |
||||||||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
||||||||
|
|||||||||
|
Folgeerträge
in Höhe von |
|
€ |
||||||
|
Folgeaufwand in Höhe von |
- |
|||||||
|
Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
€ |
||||||
|
davon
- sächliche Aufwand |
€ |
|
|
|||||
|
- Personalaufwand |
€ |
|
|
|||||
|
|||||||||
|
|
|
|
||||||
|
|||||||||
|
einmalig |
laufend |
|
||||||
|
|||||||||
Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||||||
Deckung
erfolgt im Rahmen des Budgets |
|||||||||
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung. |
|||||||||
Die
Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen: |
||||
|
|
|||
durch
Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag,
Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|
||||
durch
einen Nachtragshaushalt |
||||