Betreff
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Vorlage
0430/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Die Stadt Staßfurt hat das Angebot bekommen, nachfolgende Spende zu erhalten:

 

Spende von der Salzlandsparkasse Staßfurt in Höhe von 1.366,67 Eurommit dem Zweck der Ausgestaltung des Jubiläumsfestes der Kita Leopoldshaller Spatzennest Staßfurt anlässlich des 45jährigen Bestehens der Einrichtung.

 

 

  • Lösung

Gemäß § 4 (1) Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 der Hauptsatzung der Stadt Staßfurt in der derzeit gültigen Fassung entscheidet der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt mit einem Wertumfang von mehr als 1.000  € bis 50.000 €.

 

  • Alternativen

Ablehnung der Spende.

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - Schreiben der Salzlandsparkasse

               

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben der Stadt Staßfurt beschließt die Annahme nachfolgender Spende:

 

Spende von der Salzlandsparkasse Staßfurt in Höhe von 1.366,67 Euro mit dem Zweck der Ausgestaltung des Jubiläumsfestes der Kita Leopoldshaller Spatzennest Staßfurt anlässlich des 45jährigen Bestehens der Einrichtung.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

           

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

1.366,67 €

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

3.6.5.1.012.4146000

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt