Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Stadt Staßfurt hat das Angebot bekommen, nachfolgende Spende zu
erhalten:
Spende von der Salzlandsparkasse Staßfurt in Höhe von 1.366,67 Eurommit
dem Zweck der Ausgestaltung des Jubiläumsfestes der Kita Leopoldshaller
Spatzennest Staßfurt anlässlich des 45jährigen Bestehens der Einrichtung.
- Lösung
Gemäß § 4 (1) Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 der Hauptsatzung der
Stadt Staßfurt in der derzeit gültigen Fassung entscheidet der Ausschuss für
Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben über die Annahme und Vermittlung von
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt
mit einem Wertumfang von mehr als 1.000
€ bis 50.000 €.
- Alternativen
Ablehnung der Spende.
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
-
Schreiben der Salzlandsparkasse
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben der Stadt
Staßfurt beschließt die Annahme nachfolgender Spende:
Spende von der Salzlandsparkasse Staßfurt in Höhe von 1.366,67 Euro mit
dem Zweck der Ausgestaltung des Jubiläumsfestes der Kita Leopoldshaller
Spatzennest Staßfurt anlässlich des 45jährigen Bestehens der Einrichtung.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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1.366,67 € |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
3.6.5.1.012.4146000 |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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