Betreff
Beauftragung zur Ausschreibung der Obdachlosenunterbringung
Vorlage
0433/2017
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Sicherstellung der Obdachlosenunterbringung in der Stadt Staßfurt als Pflichtaufgabe im Rahmen der Gefahrenabwehr, da der bestehende Vertrag zum 28.02.2018 endet.

 

  • Lösung

                Ausschreibung und Beauftragung Dritter

 

  • Alternativen

Eigene Wahrnehmung der Aufgabe

 

  • finanzielle Auswirkungen

30 T€/pro Jahr  (120 T€ für 4 Jahre)

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - Leistungsbeschreibung

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beauftragt den Oberbürgermeister der Stadt Staßfurt mit der Ausschreibung der Obdachlosenunterbringung entsprechend des in der Anlage aufgeführten Leistungsverzeichnisses.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

30 T.  € pro Jahr

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

30 T.  € pro Jahr

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

1.2.2.1. 5458000

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt