Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Im Rahmen der städtebaulichen Umgestaltung des Stadtgebietes beteiligte
sich die Stadt Staßfurt von 2003 bis 2010 an der Internationalen Bauausstellung
IBA 2010 mit dem Thema „Aufheben der Mitte“. Neben der Freiflächengestaltung im
unmittelbaren Kernbereich der Altstadt war auch die Bebauung am Großen Markt
ein wichtiger Baustein der Gestaltung der neuen Staßfurter Mitte. Ziel dieser
Beschlussvorlage ist es, die Bebauung am Standort Großer Markt zum Abschluss zu
bringen.
- Lösung
Mit dem Stadtrat-Beschluss Nr. 0460/2011 wurde der Oberbürgermeister
beauftragt, ein Konzept zur Bebauung des Grundstücks am Großen Markt zu
erarbeiten. Das erarbeitete Konzept wurde mit Stadtrat-Beschluss Nr. 0217/2015
dem Stadtrat am 25.01.2016 vorgestellt und beschlossen.
Durch die ARGE Prof. Niebergall/ Schulz (Planungsbüro) wurde in
Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Stadtumbau des Landes Sachsen- Anhalt,
der Wohnungs- und Baugesellschaft Staßfurt GmbH und der Stadt, entsprechend
dem vorliegenden Konzept eine
Entwurfsplanung erarbeitet.
Das Konzept der Neubebauung sieht eine Nutzung für Wohnzwecke und eine kommunale Nutzung durch die Stadt Staßfurt vor. Die Bebauung erfolgt barrierefrei, nachhaltig und ökologisch. Der Gebäudekomplex am Großen Markt besteht aus 2 Baukörpern und wird von 2 Bauherren (Wohnungs- und Baugesellschaft Staßfurt GmbH und Stadt Staßfurt) errichtet. Beide Baukörper sind in Bauablauf, Ver- und Entsorgung getrennt voneinander zu betrachten.
Geplant ist seitens der Wohnungs- und Baugesellschaft die Bebauung der
Fläche mit 16 Wohneinheiten (BT I) mit einer vermietbaren Wohnfläche von ca. 1.200
m². Die Baukosten betragen nach einer vorliegenden Kostenschätzung ca. 3,1 Mio.
Euro. Die Maßnahme kann vom Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des Programms
Stadtumbau Ost in Höhe von ca. 1,4 Mio. Euro gefördert werden.
Die Fördermittel für den Bauteil der WoBau sind mit dem
Fortführungsantrag Programmjahr 2017 beantragt und im Haushalt der Stadt
Staßfurt eingestellt.
Die Stadt Staßfurt plant als kommunale Nutzung den Neubau (BT II) eines
Verwaltungs-/ Archiv- und Bibliotheksgebäudes sowie einen Multifunktionsraum
für Ausstellungen und andere kulturelle Zwecke. Insgesamt handelt es sich um
eine Nutzfläche von 784,00 m². Die Gesamtbaukosten betragen lt. vorliegender
Kostenschätzung ca. 3,19 Mio. Euro.
Die Stadt Staßfurt würde für ihr Vorhaben als Gemeinbedarfseinrichtung
zu 100% entsprechend der Förderrichtlinie gefördert werden. Davon müsste die
Stadt 1/3 Eigenmittel aufbringen und würde 2/3 Fördermittel (als nicht
rückzahlbaren Zuschuss von Bund und Land) erhalten. Die Maßnahme wird vom Land
Sachsen-Anhalt im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost gefördert. Zur
Finanzierung des Bauvorhabens der Stadt, werden die noch zur Verfügung
stehenden und bereits bewilligten Mittel aus den Programmjahren 2011, 2013 und
2016 in Höhe von 2,02 Mio. Euro, eingesetzt.
Mit dem Fortführungsantrag für das Programmjahr 2017 wurden die noch
notwendigen Mittel, in Höhe von 1.25 Mio. Euro, beim Land beantragt und im
Haushalt der Stadt eingeplant. Eine grundsätzliche Bereitschaft zur Förderung
des Gesamtbauvorhabens wurde der Stadt Staßfurt durch das Ministerium für
Landesentwicklung und Verkehr bereits signalisiert.
Mit der geplanten Bebauung soll ein historischer und städtebaulich
herausragender Standort wieder aktiviert werden. Durch die Kombination aus
kommunaler Nutzung und Wohnbebauung soll die Möglichkeit der baulichen
Entwicklung am Rande des Senkungstrichters aufgezeigt werden.
Der Stadtrat der Stadt
Staßfurt beschließt die Entwurfsplanung zum Neubau eines Gebäudekomplexes am
Standort Großer Markt in Staßfurt.
- Alternativen
eine Alternative ist nicht erkennbar
Rückgabe der bereits bewilligten
Fördermittel
- finanzielle Auswirkungen
derzeit noch keine konkrete Aussage möglich
Anlagenverzeichnis:
- Entwurfsplanung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Entwurfsplanung zum Neubau eines Gebäudekomplexes am Standort Großer Markt in Staßfurt. Der Neubau des Gebäudekomplexes gliedert sich in den Baukörper der Wohnungs-und Baugesellschaft mbH Staßfurt (BT I) und den der Stadt Staßfurt (BT II).
Im ersten Bauabschnitt erfolgt der Neubau eines Verwaltungs-/ Archiv-
und Bibliotheksgebäudes (BT II) der Stadt Staßfurt. Im zweiten Bauabschnitt
kann durch die Wohnungs- und Baugesellschaft Staßfurt die Bebauung mit 16
Wohneinheiten erfolgen.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge
oder -einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen
oder -auszahlungen in Höhe von |
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-
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht
enthalten |
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Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl
Auszahlung) |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge
in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon
- sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung. |
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Die
Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen: |
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durch
Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag,
Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
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