Betreff
Entwurfsplanung zum Neubau eines Gebäudekomplexes am Standort Großer Markt in Staßfurt.
Vorlage
0435/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Im Rahmen der städtebaulichen Umgestaltung des Stadtgebietes beteiligte sich die Stadt Staßfurt von 2003 bis 2010 an der Internationalen Bauausstellung IBA 2010 mit dem Thema „Aufheben der Mitte“. Neben der Freiflächengestaltung im unmittelbaren Kernbereich der Altstadt war auch die Bebauung am Großen Markt ein wichtiger Baustein der Gestaltung der neuen Staßfurter Mitte. Ziel dieser Beschlussvorlage ist es, die Bebauung am Standort Großer Markt zum Abschluss zu bringen.

 

  • Lösung

Mit dem Stadtrat-Beschluss Nr. 0460/2011 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, ein Konzept zur Bebauung des Grundstücks am Großen Markt zu erarbeiten. Das erarbeitete Konzept wurde mit Stadtrat-Beschluss Nr. 0217/2015 dem Stadtrat am 25.01.2016 vorgestellt und beschlossen.

 

Durch die ARGE Prof. Niebergall/ Schulz (Planungsbüro) wurde in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Stadtumbau des Landes Sachsen- Anhalt, der Wohnungs- und Baugesellschaft Staßfurt GmbH und der Stadt, entsprechend dem  vorliegenden Konzept eine Entwurfsplanung erarbeitet.

 

Das Konzept der Neubebauung sieht eine Nutzung für Wohnzwecke und eine kommunale Nutzung durch die Stadt Staßfurt vor. Die Bebauung erfolgt barrierefrei, nachhaltig und ökologisch. Der Gebäudekomplex am Großen Markt besteht aus 2 Baukörpern und wird von 2 Bauherren (Wohnungs- und Baugesellschaft Staßfurt GmbH und Stadt Staßfurt) errichtet. Beide Baukörper sind in Bauablauf, Ver- und Entsorgung getrennt voneinander zu betrachten.

 

Geplant ist seitens der Wohnungs- und Baugesellschaft die Bebauung der Fläche mit 16 Wohneinheiten (BT I) mit einer vermietbaren Wohnfläche von ca. 1.200 m². Die Baukosten betragen nach einer vorliegenden Kostenschätzung ca. 3,1 Mio. Euro. Die Maßnahme kann vom Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost in Höhe von ca. 1,4 Mio. Euro gefördert werden. 

Die Fördermittel für den Bauteil der WoBau sind mit dem Fortführungsantrag Programmjahr 2017 beantragt und im Haushalt der Stadt Staßfurt eingestellt.

 

Die Stadt Staßfurt plant als kommunale Nutzung den Neubau (BT II) eines Verwaltungs-/ Archiv- und Bibliotheksgebäudes sowie einen Multifunktionsraum für Ausstellungen und andere kulturelle Zwecke. Insgesamt handelt es sich um eine Nutzfläche von 784,00 m². Die Gesamtbaukosten betragen lt. vorliegender Kostenschätzung ca. 3,19 Mio. Euro.

 

Die Stadt Staßfurt würde für ihr Vorhaben als Gemeinbedarfseinrichtung zu 100% entsprechend der Förderrichtlinie gefördert werden. Davon müsste die Stadt 1/3 Eigenmittel aufbringen und würde 2/3 Fördermittel (als nicht rückzahlbaren Zuschuss von Bund und Land) erhalten. Die Maßnahme wird vom Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost gefördert. Zur Finanzierung des Bauvorhabens der Stadt, werden die noch zur Verfügung stehenden und bereits bewilligten Mittel aus den Programmjahren 2011, 2013 und 2016 in Höhe von 2,02 Mio. Euro, eingesetzt. 

Mit dem Fortführungsantrag für das Programmjahr 2017 wurden die noch notwendigen Mittel, in Höhe von 1.25 Mio. Euro, beim Land beantragt und im Haushalt der Stadt eingeplant. Eine grundsätzliche Bereitschaft zur Förderung des Gesamtbauvorhabens wurde der Stadt Staßfurt durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr bereits signalisiert.

 

Mit der geplanten Bebauung soll ein historischer und städtebaulich herausragender Standort wieder aktiviert werden. Durch die Kombination aus kommunaler Nutzung und Wohnbebauung soll die Möglichkeit der baulichen Entwicklung am Rande des Senkungstrichters aufgezeigt werden.

 

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Entwurfsplanung zum Neubau eines Gebäudekomplexes am Standort Großer Markt in Staßfurt.

 

  • Alternativen

eine Alternative ist nicht erkennbar

Rückgabe der bereits bewilligten Fördermittel

 

  • finanzielle Auswirkungen

derzeit noch keine konkrete Aussage möglich

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Entwurfsplanung

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Entwurfsplanung zum Neubau eines Gebäudekomplexes am Standort Großer Markt in Staßfurt. Der Neubau des Gebäudekomplexes gliedert sich in den Baukörper der Wohnungs-und Baugesellschaft mbH Staßfurt (BT I) und den der Stadt Staßfurt (BT II).

Im ersten Bauabschnitt erfolgt der Neubau eines Verwaltungs-/ Archiv- und Bibliotheksgebäudes (BT II) der Stadt Staßfurt. Im zweiten Bauabschnitt kann durch die Wohnungs- und Baugesellschaft Staßfurt die Bebauung mit 16 Wohneinheiten erfolgen.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon   - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

            - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon   - sächliche Aufwand

     

 

 

 

            - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt